Im Jahr 2017 entschloss sich Kai-Christofer Burghard ganz bewusst, als Einzelanwalt zu firmieren. Zuvor hatte der 58-Jährige, der 1995 seine Kanzlei in der Wiesbadener Wilhelmstraße bezog, in unterschiedlichsten Konstellationen mit Partnern und angestellten Kollegen zusammengearbeitet. Heute bildet er mit einer Rechtsanwältin eine Bürogemeinschaft. Unterstützung bei ihrer täglichen Büroarbeit erhalten die beiden durch zwei Angestellte und einem Rechtsreferendar.
Kai-Christofer studierte in den 1980er Jahren Jura in Mainz und in Frankreich. Nebenbei arbeitete er im Bereich PR/Kommunikation und konzipierte unter anderem Wahlkampagnen, organisierte deren kommunikative Begleitung und begleitete Spitzenkandidaten bei zahlreichen, von ihm organisierten Auftritten.
Seine Referendariatszeit absolvierte Kai-Christofer in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden und in seiner Geburtsstadt Frankfurt am Main. Januar 1990 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Schwerpunkte sind Familienrecht, insbesondere internationales Privatrecht, sowie Strafrecht und Strafverteidigungen. Von 2001 bis 2011 war Kai-Christofer Stadtverordneter in Wiesbaden. Er ist Fördermitglied der Wirtschaftsjunioren.
Rechtsanwalt wollte ich werden, seit ich denken kann. Ich finde, jeder Beschuldigte oder Verdächtige verdient die bestmögliche Verteidigung und rechtlichen Beistand. Auch im Rechtsstaat werden Unschuldige verfolgt. Aber auch für tatsächlich schuldige Personen ist es wichtig, dass ihr Leben nicht völlig zerstört wird und dass sie eine Möglichkeit zur Resozialisierung und zum Neuanfang erhalten.
Einen guten Strafverteidiger macht aus, dass er nicht blindwütig die Konfrontation mit dem Gericht und der Strafverfolgungsbehörde sucht. Ich habe meine größten Erfolge in der Regel erzielt, in dem ich eng mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und die jeweils nächsten Schritte abgestimmt habe. Sicher gibt es Mandate, bei denen man zögert. Das hat aber oft mehr mit der Persönlichkeit des Täters als mit dem eigentlichen Tatvorwurf zu tun. Was die Frage nach der Ethik betrifft, gilt die Unschuldsvermutung! Natürlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
Mein Büro verfügt über eine gute, umfassend ausgestattete Bibliothek. Darüber hinaus nutze ich natürlich entsprechende Onlinedienste.
Natürlich muss zunächst einmal die Schuld nachgewiesen werden. Aber auch bei schuldigen Straftätern muss die individuelle Schuld ermittelt werden, in dem die besondere Situation des Täters untersucht wird, die ihn zu seiner Tat veranlasst hat. Natürlich gibt es schreckliche Verbrechen. Ich könnte es nicht mit meinen Überzeugungen vereinbaren, rechtsextreme Gewalttäter zu verteidigen. Die wissen das aber auch und würden gar nicht zu mir kommen.
„Auch bei einer nachgewiesenen Schuld muss die individuelle Schuld des Straftäters ermittelt werden“, sagt Rechtsanwalt Kai-Christofer Burghard. Es gilt, die besondere Situation des Täters zu untersuchen, die ihn zu seiner Tat veranlasst hat. Der 58-Jährige übernimmt selbstverständlich Pflichtverteidigungen, aber rechtsextreme Gewalttäter würde er nicht vor Gericht verteidigen. Große Erfolge erzielt der erfahrene Jurist, wenn er mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und die jeweils nächsten Schritte abgestimmt.