Anwältin für Familienrecht

Veröffentlicht am 10 April 2020 von Verena Arnold
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Eva Carolin Richter ist 36 Jahre alt und in Pirna geboren. Sie hat ein Jurastudium in Dresden absolviert. Mittlerweile hat sie eine zehnjährige Berufserfahrung sammeln können, sodass sie im Familienrecht schon so ziemlich alles gelesen, gehört und gesehen hat.

Als Anwältin arbeitet sie allein, aber wird von einer Rechtsfachwirtin und einem Rechtsanwaltsfachangestellten unterstützt. Daneben arbeitet Carolin in Steuerfällen eng mit einem Steuerberater zusammen.

Carolin wurde von ihrem Urgroßonkel geprägt, der ebenfalls Rechtsanwalt war. Jedenfalls wusste sie bereits seit der 5. Klasse, dass sie Anwältin werden möchte. Sie hat nach ihrem Studium zunächst zwei Jahre angestellt gearbeitet, um erste Erfahrungen, auch in einer Kanzleiführung zu lernen. Sie hat dann recht schnell festgestellt, dass das Angestelltendasein überhaupt nichts für sie ist. Recht schnell fasste Carolin dann den Entschluss, sich selbstständig zu machen.

Unsere Interviewpartnerin und Anwältin Carolin Richter

 

Carolin, du hast im Jahr 2009 deine eigene Kanzlei gegründet und bist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin tätig. Auf welche Rechtsgebiete hast du dich spezialisiert? Was interessiert dich an den Themen besonders?

Meine Tätigkeitsgebiete liegen im Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht, wobei ein deutliches Übergewicht bei den Familiensachen liegt. Die Rechtsgebiete des Familienrechts und Erbrechts interessieren mich besonders, da es hier nicht einfach nur um Geld geht, wie in den meisten Rechtsstreitigkeiten, sondern tatsächliche Menschen mit ihren alltäglichen Problemen im Mittelpunkt stehen. Ich versuche gerade im Familienrecht dazu beizutragen, dass die gemeinsamen Kinder von Paaren nicht allzu sehr in die Streitigkeiten der Eltern hineingezogen werden. Das gelingt, häufig abhängig von den Eltern, manchmal besser und manchmal schlechter. Zum Familienrecht habe ich den Fachanwaltstitel vor ein paar Jahren erworben, der im Erbrecht ist in Arbeit. Die Kombination zum Steuerrecht ergab sich daraus, dass häufig im Familien- und Erbrecht Steuerfragen auftauchen. Zum einen ist es dann schön, die Mandanten auch in diesem Punkt mitberaten zu können, sodass dies kostengünstiger für die Mandanten ist und zum anderen finde ich das Steuerrecht sehr spannend. Es ist auf eine verwirrende Art und Weise doch vieles klar geregelt. Im Familienrecht fehlen häufig ganz klare Regelungen, gerade in Umgangs- und Sorgerecht. Das liegt darin, dass es schier unmöglich ist, die Gesetze so konkret auf die einzelnen Fälle zu formulieren. Das führt aber häufig leider dazu, dass sich manche Mandanten durch die eher schwammigen und offenen gesetzlichen Formulierungen etwas orientierungslos fühlen.

 

Wie verläuft die Zusammenarbeit mit deinen Klienten? Welche Details werden besprochen? In welchen Situationen wirst du häufig kontaktiert?

In Familiensachen werde ich häufig kurz vor oder nach einer Trennung kontaktiert. Ich höre mir dann zunächst die Geschichte der Mandanten an. Oftmals werden auch sehr persönliche oder intime Details besprochen, die natürlich vertraulich bleiben. Ich sammle dann im Anschluss mit den Mandanten alle Punkte, welche regelungsbedürftig sind und suche mit den Mandanten zusammen nach Lösungen.
Im Erbrecht handelt es sich meistens um eine Testaments- oder Erbvertragsgestaltung oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Gerade bei der Testamentsgestaltung sind die meistens Mandanten überrascht, was rechtlich alles möglich ist.
Im Steuerrecht betrifft es vorwiegend Unternehmensnachfolgen, welche ich zusammen mit einem Steuerberater begleite.

 

Mit welchen Informationsquellen arbeitest du, um deine Klienten jederzeit umfassend beraten zu können? Wie häufig greifst du auf das Gesetzbuch zurück?

Ich bilde mich regelmäßig fort. Für Fachanwälte gibt es eine Verpflichtung zum Besuch von 15 Fortbildungsstunden pro Jahr. Des Weiteren habe ich eine Datenbank mit Kommentarliteratur und Urteilssammlung, die ich zur Recherche nutze. Zum Gesetzbuch muss man an sich in jedem Fall zurückgreifen, denn dieser ist schließlich die Grundlage für unsere Arbeit.

Auf deiner Webseite ist die Rubrik „Onlinescheidung“ zu finden. Ist es in Deutschland möglich, sich online scheiden zu lassen oder was ist hiermit gemeint?

Eine Onlinescheidung an sich, ohne dass die Beteiligten jemals ein Gericht gesehen haben, gibt es in Deutschland nicht. Hierüber informiere ich meine Mandanten auch auf meiner Homepage. Eine Onlinescheidung ersetzt in einfach gelagerten Fällen nur das persönliche Mandantengespräch, indem mir die Mandanten alle notwendigen Informationen und Dokumenten zukommen lassen.  Zum Scheidungstermin müssen dann beide Beteiligten erscheinen und werden vom Gericht persönlich angehört. Billiger ist eine Onlinescheidung aber nicht, auch wenn leider manche Kollegen dies so suggerieren.


Online scheiden lassen

Eva Carolin Richter hat in Dresden eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht gegründet. Sie wusste bereits als Kind, dass sie Anwältin werden will. Die Ausrichtung auf das Familienrecht erfolgte auch schon recht früh, bereits im Referendariat. Sie bietet in ihrer Kanzlei auch eine Onlinescheidung an, so müssen die Mandanten sich nur beim offiziellen Scheidungstermin gegenüber treten. 

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