Timo Stapf, 50 Jahre, ist Rechtsanwalt in Mannheim. Er schloss sein Jurastudium in Mannheim ab. Nach dem Referendariat hat er einen Kollegen kennengelernt, der einen Nachfolger für seine Kanzlei gesucht hat. Herr Stapf übernahm im Jahr 2003 die Kanzlei.
Mit der Übernahme der Kanzlei von dem Kollegen waren auch bestehende Mandate verbunden. Auch Mandate im Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet hat ihn immer mehr begeistert, sodass er 2011 die Weiterbildung zum Fachanwalt machte. Seit rund drei Jahren übernimmt er nur noch familienrechtliche Mandate.
Herr Stapf führt die Einzelkanzlei namens Rechtsanwalt Stapf bereits seit 16 Jahren. Er arbeitet als Einzelanwalt. Des Weiteren hat er eine Zweigstelle in Künzelsau.
Der Anwaltsberuf ist ein Beruf, bei dem anderen Menschen geholfen wird. Die Menschen kommen mit mehr oder minder großen Problemen zu mir.
Wir besprechen ausführlich die Problemstellung und suchen nach Lösungen. Die gefundenen Lösungen und die Zufriedenheit der Mandanten motivieren und freuen mich.
Ich bearbeite nur noch Fälle im Familienrecht, also etwa Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgang oder Fälle im Sorgerecht.
Aber auch Fragen zur gemeinsamen Immobilie und vieles mehr.
Mich freut es immer einen Vergleich zu erzielen, der für den Mandanten/ die Mandantin gut ist und womit die Problemstellungen ein für alle Mal abgeschlossen werden können. Das ist dann auch mein Erfolg.
Im Familienrecht geht es um alle Fragestellungen um oder innerhalb der Familie. Etwa: Wie geht man mit einer Trennung um. Wie wird der Umgang mit den Kindern gestaltet?
Welcher Unterhalt steht den Kindern zu? Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Kann einer der Eheleute den anderen ausbezahlen oder muss verkauft werden?
Die Fragestellungen sind vielfältig. Jeder Fall ist ein Einzelfall.
Um die Probleme herauszufinden und zu analysieren, sind viele Gespräche und Besprechungen notwendig. Das braucht viel Zeit und viel Vertrauen. Ich versuche so gut es geht den Verlauf des Verfahrens zu erklären. Für Fragen stehe ich immer bereit. Wichtig ist, dass verstanden wird, warum so gehandelt wird und nicht anders.
Es ist immer sehr vernünftig, einvernehmliche Lösungen zu suchen und zu finden. Dazu gehören aber immer beide (ehemaligen) Partner. Dies gelingt oft, aber nicht immer.
Wenn es nicht gelingt, muss das Gericht um Hilfe aufgesucht werden.
Ein sehr guter Weg zur Konfliktvermeidung ist ein Ehevertrag/ Notarvertrag/ bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dieser kann jederzeit geschlossen werden und regelt alle
offenen Fragen soweit dies rechtlich möglich ist.
Mit dem Scheidungsantrag ist in der Regel die Durchführung des Versorgungsausgleichs verbunden, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten.
Erst wenn alle Auskünfte der Rententräger vorliegen, bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung. Dabei werden die Eheleute nach den Scheidungsvoraussetzungen
gefragt und danach wird der Versorgungsausgleich durchgeführt.
Der Scheidungsantrag kann nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Die Eheleute können sich übrigens auch innerhalb der Wohnung trennen. Dies ist bei den hohen Mieten derzeit manchmal gar nicht anders möglich.
Bis alle Auskünfte der Rententräger vorliegen, kann gut ein halbes Jahr vergehen.
Timo Stapf ist Anwalt geworden, um Menschen zu helfen. Er bearbeitet familienrechtliche Belange, wie Scheidungen, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgang oder Fälle im Sorgerecht. Er steht aber auch im Vorfeld beratend zur Seite, wenn man eine Scheidungsfolgenvereinbarung machen will.
Weitere Infos unter: rechtsanwalt-stapf.de