Dr. Karl-Heinz Kappes, geboren in Köln, 69 Jahre alt, hat immer noch sehr viel Spaß an seinem Beruf, wie er erzählt. Das ist auch der Grund, warum er immer noch als Anwalt tätig ist und auch nicht daran denkt, damit aufzuhören. Dabei war der Entschluss, Anwalt zu werden, nicht gerade eine Herzensangelegenheit, sondern eher eine Entscheidung der Vernunft.
Wie Dr. Karl-Heinz Kappes nämlich erzählt, hat man ihm nach Abschluss des Abiturs empfohlen, Jura zu studieren. Damals, so der 69-Jährige, hieß es nämlich, dass einem mit Jura alles offen stehe. So kam es, dass er sich fürs Jura-Studium einschrieb. Danach ließ er sich zum Anwalt ausbilden.
Mehrere Jahrzehnte arbeitete Dr. Karl-Heinz Kappes als Anwalt, zuletzt war er Syndikus des Arbeitgeberverbandes Banken in Köln. Aufgrund eines Ortswechsels musste der 69-Jährige aber das Unternehmen verlassen. Daraus ergab sich aber die Gelegenheit, die eigene Kanzlei zu eröffnen, die sich in Köln befindet und auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Während des Studiums spielte das Arbeitsrecht nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Berufssuche stieß ich auf eine Anzeige der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die mich interessiert hat. Dort habe ich im Beruf – Learning by doing – Arbeitsrecht gelernt.
Neben meinem Beruf leite ich auch Seminare. Wissensvermittlung macht mir Freude.
In der heutigen Zeit ist mir das Internet eine große Hilfe – natürlich nicht Wikipedia, sondern Fachportale.
Mein größter Erfolg war wohl, dass ich ein großes Unternehmen bundesweit an nahezu 50 Arbeitsgerichten erfolgreich vertreten durfte.
Ich möchte noch einige Jahre weitermachen.
Seine Kanzlei eröffnete Dr. Karl-Heinz Kappes erst mit 49 Jahren. Der 69-Jährige bezeichnet sich selbst als Einzelkämpfer, der die Arbeit allein stemmt. Als Arbeitsrechtler ist es ihm ein besonderes Bedürfnis, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen vor Gericht mit aller Sorgfalt zu vertreten. Bei ihm ist man auf jeden Fall in guten Händen, denn der 69-Jährige beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Arbeitsrecht.