Jede Eheschließung erfolgt in der festen Überzeugung, dass man gemeinsam durchs Leben gehen möchte und alle Schwierigkeiten zusammen übersteht. Leider gelingt es aber nicht jedem Paar, diese Vorsätze auf Dauer umzusetzen. Immer wieder passiert es, dass Familien aus den unterschiedlichsten Gründen auseinander brechen. Und selbst wenn die Menschen es schaffen, sich einvernehmlich oder sogar freundschaftlich zu trennen, ist es notwendig einen Anwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt mit einzubeziehen. Besonders wenn Kinder involviert sind, gibt es viele Dinge zu regeln, bei denen man sich nicht einfach auf persönliche Absprachen verlassen kann.
Wir wollten mehr über die Arbeit eines Fachanwaltes für Familienrecht wissen und haben mit dem Rechtsanwalt Peter J. Engel gesprochen. Geboren in Flensburg lebt er nun schon seit 1971 in Hamburg, wo er auch Rechtswissenschaften studierte beide Examina abgelegte. Den Entschluss, Rechtswissenschaften zu studieren, hat er bereits während seiner Schulzeit gefasst, ausgelöst durch einen sehr interessanten Gemeinschafts- und Philosophieunterricht.
Sofort nach Ableistung des zweiten Staatsexamens konnte er in eine Hamburger, recht bekannte, Innenstadt- Sozietät eintreten und als Rechtsanwalt arbeiten. Die Arbeitsschwerpunkte lagen zunächst im Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Arbeits- und Mietrecht, letztlich aber auch bereits im Familienrecht.
Seit 1991 ist Peter J. Engel in seiner Einzelpraxis selbstständig tätig und wird von einem kleinen, freundlichen und zuverlässigen Team unterstützt. Zu seinem Mandantenkreis zählen kleinere, aber auch mittelständische Unternehmen. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt jedoch im Familien- und Erbrecht.
Als begeisterter Familienmensch (3 Kinder sowie – erst- 3 Enkelkinder) habe ich besonderes Interesse am Familienrecht, das in der juristischen Ausbildung sowohl im Studium wie auch im Referendariat eher nur am Rande behandelt wird.
Eine für mich besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass viele Sachverhalte aus dem Familienrecht interdisziplinär zu behandeln sind. Einzubeziehen sind insoweit sozialrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, psychologische insbesondere Kinderpsychologische Fragestellungen, wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragen, zum Beispiel bei der Scheidung eines Unternehmers u.a.
Dies veranlasst mich häufig mit meinem Mandanten nach fairen und konstruktiven Lösungen unter Berücksichtigung auch der gegenläufigen Interessen des anderen Ehegatten zu suchen, dies insbesondere bei minderjährigen gemeinsamen Kindern, die regelmäßig unter einer Trennung/ Scheidung der Eltern besonders zu leiden haben.
Fragestellungen von Mandanten beziehen sich sehr häufig auf das Unterhaltsrecht, d. h. bestehen Trennungsunterhaltsansprüche, nacheheliche Unterhaltsansprüche (in welcher Höhe und mit welcher zeitlichen Befristung), Kindesunterhaltsansprüche minderjähriger Kinder, Ausbildungsunterhaltsansprüche volljähriger Kinder und immer häufiger auch Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen.
Insoweit ist eine persönliche Besprechung mit den Mandanten nebst Einsicht in die bis dahin geführte Korrespondenz sowie der Einkommensbelege unerlässlich.
Ich bearbeite die familienrechtlichen Mandate mithilfe der gesetzlichen Vorschriften, den einschlägigen Kommentaren und selbstverständlich mit den Publikationen in familienrechtlichen Fachzeitschriften. Im Übrigen nehme ich an den Fortbildungsveranstaltungen zum Familienrecht teil, zumeist über die 15-stündige Fortbildungsverpflichtung hinaus.
Bei Unternehmer Scheidungen sind die Unterhaltsberechnungen häufig kompliziert, da andere Zeiträume bezüglich der Ermittlung eines durchschnittlichen Einkommens per anno zu erfassen und Abschreibungsmöglichkeiten, verdeckte Gewinne, die Notwendigkeit von Betriebsausgaben u. a. zu prüfen sind. Auch gestaltet sich die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Zugewinn sowie außerhalb der Güterstände häufig umfangreicher als dies bei „ Normalverdiener Ehen“ der Fall ist.
Neben fundiertem Wissen zu allen relevanten Gesetzen braucht ein Rechtsanwalt auch die Fähigkeit, sich in seine Mandanten hineinzuversetzen. Dies gilt im Besonderen für einen Anwalt, der im Bereich Familienrecht tätig ist, da hier in der Regel nicht nur juristische Fragen zu klären sind, besonders wenn, zum Beispiel bei einer Scheidung, auch Kinder involviert sind. Wir danken Rechtsanwalt Peter J. Engel für seine Zeit und dieses informative Gespräch.