Eine Anwaltskanzlei für den alltäglichen Bedarf ist vergleichbar mit einem Hausarzt. Was immer des Weges kommt an rechtlichen Fragen wie Vertragsrecht, Mietrecht, Anwalt im Verkehrsrecht oder allgemeine zivilrechtliche Fragen, wird vom Anwalt des Vertrauens fachlich bewertet und beraten. So kann der Klient sich dauerhaft im Rechts-Dschungel zurechtfinden und kann teure Fehler oder Missverständnisse vermeiden.
Der gebürtige Erfurter Michael Spindler hat ursprünglich Einzelhandelskaufmann gelernt und dann einen Abschluss als Handelsfachwirt gemacht. Während dieser Ausbildung hatte Michael auch eine leitende Stellung in einem Handelsunternehmen inne. Da er sich aber sehr für Rechtsfragen interessierte, hat er in Jena noch Jura studiert und nach seinem Staatexamen 2015 die Anwaltskanzlei Spindler in Erfurt gegründet.
Michael Spindler hat eine Bürogemeinschaft mit einer anderen Kanzlei, woraus sich der günstige Effekt ergibt, dass die beiden Kanzleien mit ihren Anwälten verschiedenste Rechtsgebiete fachlich abdecken und ihren Klienten damit eine weitreichende Rechtsberatung und Rechtsschutz bieten können. Beide Kanzleien haben ihren Fokus auf Digitalisierung gelegt und führen Akten und Korrespondenz wo möglich online und digital.
Der Tätigkeit als selbständiger Anwalt gehe ich seit dem Jahr 2015 nach. Ich vertrete Mandanten an allen Gerichten bundesweit in Deutschland über sämtliche Instanzen außer dem Bundesgerichtshof. Ich habe das Studium der Rechtswissenschaften mit beiden Staatsexamen abgeschlossen. Grundlegende Erfahrungen der selbständigen Führung eines Unternehmens habe ich zunächst in meiner vorherigen leitenden Anstellung als Filialleiter gemacht und dann nach meinem Studium des Rechts konkrete Erfahrungen in Kanzleien gesammelt. Darüber hinaus ist die Führung einer Kanzlei genauso wie bei jedem anderen Unternehmen dem Grunde nach eine Sache der Übung und Erfahrung durch die tägliche Arbeit, welche im Laufe der Zeit zu einer hervorgehobenen Professionalität und Expertise führen..
Das Vertragsrecht begegnet jedem Einzelnen von uns praktisch täglich und das von Kindheit an bis in das hohe Alter. Es gestaltet die Beziehung zwischen den Menschen sowie zwischen Menschen und Unternehmen als Vertragsparteien. Dabei handelt es sich regelmäßig darum, dass die eine Partei meint, von der anderen noch etwas zu erhalten (z. B. Kaufpreis, Ware, Herausgabe von Gegenständen) oder glaubt, Schadensersatzansprüche zu haben, weil versprochene Leistungen nicht oder fehlerhaft erbracht wurden (z. B. Bauvertrag, Schäden, die ein Handwerker verursacht, Gewährleistungsfragen wegen Mängeln). Die Meinungsverschiedenheiten sind so unterschiedlich wie die Lebenssituationen der Menschen auch. Sei es beim Kauf von Sachen im Laden oder Internet, seien es Mietrechtsstreitigkeiten, Probleme mit Handwerkern, Fragestellungen beim Hausbau und Hauskauf oder seien es die Beziehungen zwischen Unternehmen selbst.
Die Streitigkeiten sind häufig dadurch geprägt, dass jede Vertragspartei möglichst viel für sich erreichen will und dabei so wenig wie möglich selbst geben möchte. Sehr häufig reden die Vertragsparteien schlicht aneinander vorbei. Sie wissen nicht genau, welche Rechte und Pflichten sie haben oder interpretieren diese falsch. Dann ist es Aufgabe des Rechtsanwalts den Sachverhalt von den Mandanten zu erfragen, diesen aufmerksam zuzuhören und anhand der Unterordnung des so ermittelten Sachverhalts unter die richtigen Rechtsnormen der Gesetze herauszufinden, wie den Mandanten in der individuellen Situation geholfen werden kann. Das muss im Ergebnis nicht immer die rechtliche Auseinandersetzung vor Gericht sein. Oftmals können viele Fragestellungen schon in der Rechtsberatung gelöst oder Streitigkeiten durch außergerichtliche Korrespondenz mit den Vertragspartnern und deren Rechtsvertretung beigelegt werden. Die Klage ist regelmäßig der letzte Weg, falls andere Lösungsmöglichkeiten scheitern und Mandanten sonst nicht zu ihrem Recht kämen.
Meine Hilfsmittel sind das Zuhören, Verstehen dessen, was Mandanten wollen und dann natürlich die Gesetze, mit denen die tatsächlichen Ansprüche, Rechte und Pflichten der Mandanten und der Gegner bestimmt werden, also das was die Mandanten dann auch wirklich erreichen können. Außerdem ist neben den unzähligen Gesetzen die Kenntnis der vielfältigen Rechtsprechung der Gerichte auf Landes- und Bundesebene sowie seit Jahren in stetig zunehmendem Maß auch der europäischen Gerichte unerlässlich.
Hilfsmittel sind dabei sowohl die klassischen Gesetzbücher und die verschiedensten Kommentare zu den Rechtsgebieten sowie individuelle und öffentliche Rechtsprechungssammlungen, als auch der Austausch mit den erfahrenen Rechtsanwalts-Kolleginnen und Kollegen. Mehrjährige Berufserfahrung ist bei der Mandatsbearbeitung natürlich immer von Vorteil. Bei jedem Auftritt vor Gericht ist die genaue Kenntnis des Sachverhalts, des Ziels der Mandanten und der Rechtslage notwendig. So kann man möglichst effektiv das erreichen, was sich die Mandantschaft vorstellt und was dann auch durchsetzbar ist. Ansonsten gilt auch hier, Erfahrung aus anderen Prozessen zu nutzen. Letztlich besteht für Anwälte die Pflicht, in den Verhandlungen eine Robe zu tragen. Das hat aber mit der Arbeit selbst nichts zu tun, sondern ist allein eine Frage der Form.
Rechtsanwaltsgebühren werden regelmäßig entweder durch eine individuelle Honorarvereinbarung z. B. nach Stundensätzen oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. Letzteres ist der häufigste Fall. Dann richten sich die Gebühren in Zivilsachen zumeist nach dem Wert dessen, über das gestritten wird. Das heißt, die Kostenregelung ist recht transparent. Die Besprechung der zu erwartenden Kosten gehört zu jedem Gespräch mit den Mandanten, damit jeder weiß, was auf ihn zukommen kann. Rechtsschutzversicherungen sind aus meiner Sicht sehr empfehlenswert. Und zwar zum einen für die Mandanten, denn dann werden die Kosten der Anwälte und ggf. des Gerichts von den Versicherungen übernommen und zum anderen kann auch der Anwalt so sehr einfach die Gebühren abrechnen.
Rechtsschutzversicherungen gibt es mittlerweile für nahezu jedes Rechtsgebiet und ich kann nur empfehlen, wichtige Rechtsgebiete (je nach individueller Lebenssituation) abzusichern. Dazu gehören nach meiner Ansicht das Verkehrsrecht, Privatrecht, Mietrecht, Arbeits- und Sozialrecht. Denn Anwaltskosten und Sachverständigenkosten sind in einigen Fällen sonst häufig kaum zu tragen. Vor allem wenn Streitwerte sehr hoch sind, Verfahren sich lange Zeit hinziehen oder schwierige Sachverhalte mittels Gutachten aufzuklären sind. Die gängigste Form der Prozesskostenhilfe ist die des Staates, mit der im Falle der Bedürftigkeit die Kosten für den eigenen Anwalt und die Gerichtskosten teilweise oder ganz übernommen werden oder diese in Raten später an die Staatskasse zurückgezahlt werden. Eine andere sind private Prozesskostenfinanzierer, welche bei hohen Streitwerten ebenso diese Kosten übernehmen, aber im Erfolgsfall einen prozentualen Anteil am „Erlös“ bei einer Klage erhalten.
Große Unternehmen befinden sich in Zivilprozessen gegenüber ihren Kunden im Regelfall im Vorteil, weil sie alle Gefahrenbereiche anwaltlich abgesichert haben. Was für ein großes Unternehmen Alltagsroutine ist, bedeutet für seine Kunden oft das Riskieren der blanken Existenz. Genau aus diesem Grund legen sich Kunden im Zweifelsfall lieber nicht mit einem Großunternehmen an, auch wenn sie sich im Recht fühlen. Mit einem Anwalt seines Vertrauens und entsprechenden Rechtsschutzversicherungen muss man sich aber nicht alles gefallen lassen. Stattdessen kann durchaus auch mal mit den Schwergewichten in den Ring steigen.