Wer in den Fokus von Polizei oder Staatsanwaltschaft gerät, braucht einen erfahrenen und versierten Strafverteidiger. Wie in jedem anderen Berufsfeld auch sind aber nicht alle Anwälte als Verteidiger ausgebildet. Es ist nicht überall Strafverteidigung drin, wo Strafrecht draufsteht. Wenn ein Fachanwalt für Familienrecht auf seiner Website den Interessenschwerpunkt Strafrecht angibt, sollte man jedenfalls sehr vorsichtig sein.
Weise gewählt werden sollte daher, von wem man sich verteidigen lässt.
Matthias Klein, 48 Jahre alt, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Er ist Fachanwalt für Strafrecht. Verteidigen, so Klein, ist nichts, das wirklich gelernt werden kann. Verteidigen ist eine Kunst. Sie erfordert neben Fachwissen vor allem Empathie und Intuition.
In Großkanzleien galt Strafrecht zu der Zeit, als Klein seine Entscheidung traf, sich hierauf zu spezialisieren, als verpönt. Es wurde als „unfein“ angesehen. Selbst in Bereichen des komplexen Wirtschaftsstrafrechts doktorte lieber der “Hausanwalt” des Unternehmens an einem Strafrechtsfall herum, weil – so war damals die Ansicht – bestimmt ein Irrtum vorlag, den man jetzt dem unwissenden Staatsanwalt einmal erklären musste. Hintergrund war natürlich auch, dass man den Mandanten im eigenen Haus behalten wollte. Für Strafrecht jedenfalls – so dachte man – brauch man nur bei Drogendelikte oder in Mordfällen jemand, der das schon mal gemacht hat.
Diese Zeit ist lange vorbei. Wirtschaftsstrafrecht hat Hochkonjunktur, es ist eine Wachstumsbranche. Großkanzleien versuchen heute mit allen Mitteln, eigene Strafrechtsabteilungen aus dem Boden zu stampfen. Auch Klein hat solche Angebote erhalten. Er hat alle abgelehnt. Großkanzlei und Strafrecht, das passt für ihn wie die Faust aufs Auge. Klein ist gerne und bewusst Einzelkämpfer. Er ist einer der Anwälte, die sich als Strafverteidiger bundesweit einen Namen gemacht haben.
Klein hat Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg studiert, die gerade wieder als Exzellenzuniversität ausgezeichnet wurde. Neben dem Studium hat er als Rettungssanitäter gearbeitet und Nachtschichten im Rettungswagen gefahren. Eine Erfahrung, die ihn bis heute prägt und die gar nicht so verschieden ist von seinem heutigen Beruf: Hier wie dort muss man Menschen in Extremsituationen betreuen und in sekundenschnelle die richtigen Entscheidungen treffen. Kein Fall ist wie der andere.
Doch anfangs sah es ganz anders aus. Klein heuerte zunächst in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei an. Dort begann er zunächst in einem Referat, das auf die Regulierung von großen Medizinschäden für Berufshaftpflichtversicherer von Ärzten und Kliniken spezialisiert war. Hier lernte er das Handwerkszeug eines Prozessanwalts aus dem FF zu beherrschen. Schon nach kurzer Zeit durfte in Haftungsprozessen bundesweit auftreten. Das selbstsichere Auftreten vor Gericht und auch das Agieren vor laufenden Kameras vor dem Gerichtssaal lag Klein, was von seinen Mandanten weiter getragen wurde. Sie fühlten sich von ihm auch in schlechten prozessualen Ausgangspositionen bestens verteidigt.
Über das Arzthaftungsrecht näherte er sich wieder dem Strafrecht erst langsam und dann mit großen Schritten an. Die Entscheidung, erst auf die Strafverteidigung umzusatteln, als man sich schon einen Namen in einem weiteren Rechtsgebiet gemacht hat, ist ungewöhnlich und erregte Aufsehen. Als er sich zum Fachanwalt für Strafrecht ausbilden lassen und ein eigenes Referat aufbauen wollte, kam es zum Schwur: Bleiben oder gehen? Kurzerhand entschied sich Klein für den Sprung in die Freiheit, der zugleich ein Sprung war ins Meer, wo es am wildesten tobt: Die eigene Kanzlei. Diesen Weg gegangen und den Absprung gewagt zu haben, ist für ihn bis heute die besten beruflichen Entscheidung.
Auf seiner Homepage www.KLEIN.legal können mehr Informationen eingeholt werden.
Ein Verteidiger darf nach dem Gesetz frei, selbstbestimmt und vor allem unreglementiert agieren. Er darf sich aller verfügbaren Mittel bedienen, um das Gericht zu überzeugen. Verteidigung ist Kommunikation. Nur wer die Psychologie der Kommunikation beherrscht, kann effektiv verteidigen. Verteidigung ist parteilich. Verteidiger sind ausschließlich den Interessen des Mandanten verpflichtet. Und diese Interessen müssen in den Kopf des Richters gelangen. Es ist Aufgabe moderner Strafverteidigung, dem Richter nicht nur die eigene Sicht zu präsentieren, sondern den Prozess der richterlichen Urteilsbildung nachzuvollziehen und zu beeinflussen.
Ein guter Verteidiger muss Fingerspitzengefühl haben. Er muss herausfinden, ob das, was der Zeuge gesehen oder gehört haben will, der Wirklichkeit entspricht oder nur ein Fantasiegebilde ist. Er muss in der Lage sein, zu “durchfühlen”, warum der Zeuge bei der Polizei einmal so, vor Gericht aber anders ausgesagt hat. Gerade bei der Befragung von Zeugen und Sachverständigen zeigt sich, was ein Verteidiger wirklich kann. Eine einzige Frage an einen Zeugen, ein kurzer, geschickt formulierter Antrag kann wichtiger sein, als ruheloses Agieren vor Gericht. Weniger ist also manchmal mehr. Dies gilt insbesondere bei der Befragung von Belastungszeugen. In anderen Fällen ist ein Mehr an Befragung nötig.
Der Verteidiger muss herausfinden, ob ein Mensch sich mutmaßlich in einer Situation, wie sie der Zeuge gerade dargestellt hat, so benimmt, wie der Zeuge behauptet. Und die Kunst dabei ist, den Zeugen nicht erkennen zu lassen, wohin die Reise geht. Denn nur so kann der Verteidiger erwarten, auch von einem böswilligen Zeugen Antworten zu bekommen, die die Darstellung, die dieser Zeuge gegeben hat, innerlich unwahrscheinlich machen. Deshalb verträgt der Beruf eines Verteidigers keine Selbstzweifel. Das Schlimmste ist, wenn sich ein Anwalt unter Druck setzen lässt und sein Selbstbewusstsein verliert. Auch wenn vor Gericht rauer Gegenwind herrscht, muss er die Interessen seiner Mandanten mit Biss und Schlagfertigkeit im richtigen Moment durchsetzen. Denn nur diesen ist er verpflichtet. Dies reicht bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen: Alles, was ein Verteidiger sagt, muss zwar wahr sein. Er darf aber nicht alles sagen, was wahr ist.
Im Medizinrecht interessiert mich vor allem die Arzthaftung und das Medizinstrafrecht. Das ist ein sehr spannendes Gebiet. Behandlungsfehler sind keineswegs immer schicksalhaft. Viele Fehler in Praxis und Krankenhaus bleiben aber auch heute noch unentdeckt. Es gibt eine hohe Dunkelziffer bei Todesfällen. Viele davon sind in Wahrheit Tötungsdelikte. Viele Fehler im Medizinbereich werden verschwiegen oder gar vertuscht. Das Schlimmste für Patienten, die einen Schaden durch einen Behandlungsfehler erlitten haben, ist die fehlende Kommunikation des Arztes. Ich sorge dafür, dass der Fall ans Licht kommt und durch unabhängige Gutachter aufgeklärt wird.
Ich vertrete Menschen, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung, durch einen Unfall oder eine Straftat einen Schaden erlitten haben. Oder Angehörige, die einen Menschen nach einer medizinischen Behandlung verloren haben. Ich bin einer der wenigen Anwälte in Deutschland, die aufgrund nachgewiesener besonderer Erfahrung zugleich als Fachanwalt für Medizinrecht und als Fachanwalt für Strafrecht zugelassen sind. Ich setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Unfällen sowie ärztlichen Behandlungs- und Pflegefehlern in Zivil- und Strafverfahren durch.
Einer meiner Prinzipien ist es, keine Prinzipien zu haben. Deshalb würde ich auch niemals einen Mandanten ablehnen. Egal was er getan hat. Ich bin überzeugt: Wer nicht das Stahlgewitter eines Schwurgerichtsprozesses in Mordfällen kennt, kann in Wirtschaftsstrafsachen nicht effektiv verteidigen. Ich selektiere daher nicht.
Oft haben Mandanten völlige Fehlvorstellungen zu dem Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant. Viele sind erstaunt, dass der Fall, in denen der Mandant dem Verteidiger die Tat sogleich gesteht und den Anwalt nun auffordert, ihn jetzt mal rauszuhauen, so gut wie nie vorkommt. Viele Mandanten haben instinktiv ein Gefühl dafür, wann es besser ist, dem Verteidiger seinen “guten Glauben” zu lassen. Sie stellen sich als unschuldige Opfer anderer Menschen oder verbissener Ermittler dar. Manch ein Verteidiger will daher aus gutem Grund nicht wissen, ob der Mandant “schuldig” ist. Denn aus Sicht der Verteidigung geht es nicht um Schuld, sondern allein um die Frage: Reichen die Beweise aus, um jemanden zu verurteilen? Das ist etwas völlig anderes.
Ich arbeite ausschließlich digital. Meine Akten sind in einer sicheren Cloud gespeichert, ebenso sind alle Programme, die ich benötige, SaaS-Anwendungen. Das macht unabhängig vom lokalen Büro. Natürlich brauchen Sie einen guten Scan-Dienst, denn viele Gerichte versenden auch heute noch Papierakten in Kisten. Gerade vorhin hat ein Paketdienst 112 Kilogramm Akten abgeholt, die mir ein Schwurgericht in vier riesigen Kartons hat übermitteln lassen. Die mache ich gar nicht auf, sondern sende sie gleich an meinen Dienstleister (www.dropscan.de).
Zum Arbeiten brauche nur einen Computer und stabiles Netz. Ich arbeite ausschließlich mit Apple-Produkten. Mac Minis, iMacs und iPad Pro 12“ mit Pencil sind meine wichtigsten Arbeitswerkzeuge. Arbeiten kann ich von überall aus. Besonders wichtig sind natürlich Datenbanken wie beck-online. Im beckonline-Modul Strafrecht Premium sind alle wichtigen Werke vorhanden, die ein Strafverteidiger braucht. Ebenso muss er Bücher über Aussagepsychologie, Vernehmungstechnik und forensischer Medizin, vor allem forensischer Psychiatrie nicht nur greifbar haben, sondern sich auch darin auskennen. Nicht jede Kleinigkeit, aber man muss immer wissen, wo man zu welchem Problem anderer Wissenschaften was findet.
Dazu gibt es eine kleine Anekdote: Ein Mann verschluckte beim Fischessen eine Gräte. Die steckte ihm so quer im Hals, so dass er kaum noch Luft bekam. Der Notarzt hantierte mit allerlei Gerät, vermochte es aber nicht, die Gräte zu entfernen. Dem Patienten ging es immer schlechter. Erst der Chirurg in der Klinik zog die Gräte mit einer einzigen geschickten Bewegung aus dem Hals. Der glückliche Patient fragte den Chirurgen später, wie er ihm für seine Bemühungen danken könne. Darauf der Chirurg: „Senden Sie ein Drittel von dem, was Sie senden wollten, als Sie die Gräte noch im Hals hatten“.
Der Chirurg schöpfte bei dieser launigen Antwort aus seiner Erfahrung, die auch die des Verteidigers ist. Die Leistungen des Verteidigers sind schnell vergessen, wenn der Mandant wieder auf freiem Fuß ist. Die meisten Verteidiger arbeiten auf Grundlage eines Stundensatzes. Und nur auf Vorschuss. Unter welchen Bedingungen werden diese Kosten von einer Versicherung übernommen? Selten. Eigentlich nur im Wirtschaftsstrafrecht. Da gibt es D&O-Versicherer, die Manager versichern, die, was heute ja üblich ist, schnell in den Fokus der Ermittler geraten können. Welche weiteren Wege gibt es, die jeweiligen Anwaltskosten zu begleichen? Keine. Nur Bares ist Wahres. 😉 Wenn ein Anwalt ohne Vorschuss arbeitet, ist er kein echter Strafverteidiger.