Verkehrsunfälle sind immer tragisch und mit hohem Schaden verbunden – nicht nur finanziell. Auch der emotionale Schaden, den die Unfallbeteiligten davontragen, ist nicht zu verachten. Wenn etwas passiert, erwartet man selbstverständlich Unterstützung von der Versicherung, um zumindest dem finanziellen Aufwand entgegenzukommen. Doch viele Versicherungen stellen den Geschädigten ungerechtfertigte Hürden in den Weg, was zu einer zusätzlichen Belastung führt. In diesem Fall hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht dabei, die juristischen Schwierigkeiten zu überwinden, damit die Unfallbeteiligten nicht einen nervenaufreibenden Kampf mit den Versicherungen beginnen müssen. Denn ohne das nötige Fachwissen hat man kaum eine Chance, seine Ansprüche einzufordern.
Jürgen Hohl ist 60 Jahre alt und wurde in Offenhausen auf der Schwäbischen Alb geboren. Eigentlich stammt er aus Ravensburg, wo er auch aufwuchs. In Ravensburg verbrachte er den überwiegenden Teil seines Lebens – mit Ausnahme der Studienzeit und der beruflichen Tätigkeit seit dem Jahre 2013. In der Nähe seiner Heimatstadt ist er derzeit auch mit seiner Familie wohnhaft. Von vornherein wollte er Anwalt werden und besuchte zuvor „nur“ die Schule und jobbte regelmäßig, um das Studium zu finanzieren. Er studierte Jura an der Albrecht Ludwigs Universität in Freiburg, wobei er mit mehreren Freunden zusammen quasi Vorreiter dort war, da bis dato die meisten aus Ravensburg Tübingen als Studienort gewählt haben. Sie haben diese Entscheidung allerdings niemals bereut.
Beruflich war er seit Beendigung des Referendariats am Landgericht Ravensburg im Jahre 1988 immer in Ravensburg und zeitweise im Nachbarort tätig. Während seiner beruflichen Tätigkeiten erwarb Jürgen Hohl drei Fachanwälte – zunächst den für Familienrecht, dann Erbrecht und schließlich Verkehrsrecht. Letzteres lag ihm immer schon am Herzen, da auf diesem Gebiet den Betroffenen sehr viel geholfen werden kann, ohne dass meist Emotionen mitspielen, welche kaum zu bewältigen sind. Nach Tätigkeiten unter anderem in größeren Kanzleien fasste er den Entschluss, „ganz klein“ am Bodensee weiter zu arbeiten, zumal er dort bereits mehrere Dauer-Mandanten gefunden hatte.
So kam er 2013 mit Glück und eher zufällig an Kanzleiräume im Yachthafen von Langenargen. Dort begann er mit einer Sekretärin in für sie eigentlich zu großen Räumen. Zwischenzeitlich konnten sie in dem Gebäude weitere Räume anmieten, was zwingend erforderlich war, da die klein angedachte Kanzlei immer mehr wuchs. Nunmehr sind sie in einem größeren Team tätig, welches weiter wachsen soll.
Unser Team ist kurz gesagt geradezu familiär. Wir haben stets offene Türen, so dass jeder zu jeder Zeit zum anderen kommen kann, wenn irgendein Bedarf an Fragen besteht. Ich bin der Inhaber der Kanzlei und habe momentan zwei angestellte Anwältinnen, wobei eine weitere im Januar dazu kommen wird. Die Anstellung eines weiteren Anwalts oder einer Anwältin ist zudem beabsichtigt, so dass wir dann zu fünft sein werden. Weitere Mitarbeiter sind zwei Vollzeitkräfte und zwei Teilzeitkräfte – eine weitere wird ab Mitte Oktober bei uns tätig sein.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt eindeutig im Verkehrsrecht mit allen seinen Facetten – vorwiegend in der Bearbeitung von Unfallsachen. Gerade bei den Unfallsachen hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr gezeigt, dass eine Bearbeitung ohne Anwalt gar nicht mehr möglich ist, da die Versicherer einen Stab von Spezialisten beschäftigen, deren einzige Aufgabe es ist, Tag zu Tag danach zu suchen, wie die – an sich gerechtfertigten – Ansprüche von Geschädigten noch weiter verkürzt werden können. Wir sind in diesem Bereich im Gegensatz zu anderen Kanzleien ausschließlich für Geschädigte, also immer gegen Versicherer tätig. Aufgrund der zwischenzeitlichen internen Spezialisierungen decken wir darüber hinaus das gesamte Zivilrecht ab.
Ein Fachanwalt ist bereits dazu gezwungen, seinen Titel durch Fortbildung mit jeweils 15 Zeitstunden jährlich zu behalten. Daneben bilden wir uns natürlich durch weitere Seminare, Online-Seminare und selbstverständlich auch einschlägige Literatur fort.
Wie schon erwähnt versuchen die Versicherer nahezu täglich, neue Mittel und Wege zu finden, die gerechtfertigten Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Bislang haben die Versicherer im Wesentlichen von Zinseinnahmen gelebt, welche bekanntermaßen nicht mehr erzielt werden. Aus diesem Grund geht man nun an den Geschädigten heran, was meiner Meinung nach mehr als fragwürdig ist. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass diese Vorgehensweise sehr erfolgreich ist, wenn kein Anwalt an der Regulierung beteiligt ist, da die nicht durch einen Anwalt vertretenen Geschädigten durch das meist forsche Auftreten der Versicherer regelmäßig verunsichert werden. Nicht umsonst wurde in einem obergerichtlichen Urteil daher ausdrücklich dargelegt, es sei in der heutigen Zeit geradezu „grob fahrlässig, einen Unfallschaden ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bearbeiten zu wollen“.
Nachdem es den Versicherern in der heutigen Zeit nicht mehr möglich ist, von den Zinseinnahmen zu leben, suchen sie andere Mittel und Wege, um Profit zu machen. Dies geht mangels Alternativen auf Kosten der Geschädigten. Wenn ein Unfall passiert, setzen die Versicherungen alles daran, die Ansprüche der versicherten Personen zu kürzen. Das schüchtert viele ein. Abhilfe schafft ein Anwalt, dessen Ziel es ist, gegen die Versicherungen vorzugehen, um die gerechtfertigten Leistungen für den Mandanten einzufordern. Durch ständige Fort- und Weiterbildung sind Fachanwälte stets auf dem neuesten Stand und wissen genau, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um gegen die Versicherungen zu bestehen. Einem Geschädigten wäre das nie möglich – der Gang zum Anwalt wird also unerlässlich.