Jeder von uns wird tagtäglich mehrmals zum Verkehrsteilnehmer – auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, mit dem Bus oder dem eigenen Auto. Doch damit steigt auch das Risiko eines Unfalls oder rechtlicher Probleme, beispielsweise wegen Fahrens mit erhöhter Geschwindigkeit. Sollte man tatsächlich einmal mit dem Verkehrszivilrecht oder -strafrecht in Berührung kommen, ist man dankbar, wenn man einen Spezialisten als Unterstützung an seiner Seite weiß. Fachanwälte für Verkehrsrecht versuchen, in jedem Fall die Interessen ihrer Mandanten zu wahren und ihnen zu helfen.
Jochen Busch ist 38 Jahre alt und wurde in Bremen geboren. Er stieg direkt nach dem Abitur und dem Wehrdienst zum Wintersemester 2001 ins Studium der Rechtswissenschaften in Kiel ein. Zur Anwaltschaft kam er durch seinen Vater, der bereits als Rechtsanwalt und Notar tätig war. Außerdem interessierte ihn die Materie der Rechtswissenschaften schon immer und ihm gefällt die Auseinandersetzung mit Wort und Sprache. Seit 2008 ist er als Anwalt zugelassen und seit 2013 arbeitet er als Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er führt als einziger Anwalt eine kleine, auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei mit vier Mitarbeiterinnen.
Die Kanzlei besteht seit 1987 und wurde von seinem Vater gegründet. Jochen Busch stieg im Jahre 2008 in die Kanzlei ein und betrieb diese drei Jahre lang zusammen mit seinem Vater, bis dieser im Jahre 2011 aus der Kanzlei ausschied. Seitdem ist diese auf Verkehrsrecht spezialisiert und Jochen Busch bearbeitet heute zu 90% Mandate aus dem Verkehrszivilrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Verkehrsstrafrecht. Den übrigen Teil bildet das allgemeine Zivilrecht wie etwa Mietrecht, Werkvertragsrecht und Kaufrecht. In den letzten Jahren kam noch Hochschulzulassungsrecht dazu, was bedeutet, dass er im Herbst einige Studienplatzklagen gegen die umliegenden Universitäten und Hochschulen führt.
Ich bin als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Dieses teilt sich grob in Verkehrszivilrecht, das betrifft die Unfallregulierung mit der Forderung von Sach- und Personenschaden, Autokauf und –leasing mit der Forderung von Schadensersatz, Minderung, Mängelbeseitigung und Rücktritt. Das Versicherungsrecht befasst sich mit der Forderung von Leistungen aus der Kaskoversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft die Verteidigung gegen den Tatvorwurf sämtlicher Straftaten mit Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr sowie die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der letzte Aspekt ist das Verkehrsverwaltungsrecht, dies betrifft sämtliche verwaltungrechtlichen Problemstellungen in Verbindung mit der Erteilung und der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das klingt zwar alles etwas trocken und sperrig, ist aber in der Praxis sehr abwechslungsreich. Das liegt in meiner Kanzlei vor allem daran, dass meine Mandanten hauptsächlich Privatleute sind, sodass ich es mit einer Vielzahl verschiedener Persönlichkeiten zu tun habe, deren rechtliche Probleme ich betreue. Im Verkehrsrecht lebt der Anwalt von vielen dünnen Akten und nicht wie in anderen Rechtsgebieten von wenigen dicken. Daher ist auf meinem Schreibtisch immer Bewegung und ich kann den Mandanten oft schnell helfen. Das gilt vom einfachen Bußgeldbescheid wegen der überfahrenen roten Ampel – bei dem aber auch der Führerschein und damit auch die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen kann – bis zum Verkehrsunfall mit schwerem Personenschaden, bei dem die Betroffenen und deren Familien oft neben der Bewältigung der menschlichen Tragödie keine Zeit und keine Kraft dafür haben, sich um die rechtlichen Fragen zu kümmern.
Es war zunächst während meiner Ausbildung nicht geplant, dass ich die Kanzlei meines Vaters übernehme. Nach und nach hat sich für mich aber herausgestellt, dass mich der Beruf des Rechtsanwalts in einer kleinen Vorstadtkanzlei am meisten reizt, sodass ich lose in die Kanzlei eingestiegen bin. Dort habe ich dann gemerkt, dass mir die Tätigkeit liegt und bin dabei geblieben. Die Übernahme der Kanzlei war dann der logisch nächste Schritt.
Ich habe es mit den Fällen im Verkehrsrecht zu tun, aber auch mit anderen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Im Herbst kommen noch einige Verfahren im Rahmen der Studienplatzklagen vor den regionalen Verwaltungsgerichten hinzu.
Welche Ratschläge ich den Mandanten gebe, kann ich nicht pauschal beantworten. Oftmals besteht das erste Beratungsgespräch darin, dass ich den Mandanten, der mit einem für ihn bedrohlichen rechtlichen Problem zu mir kommt, beruhige und versuche, seinen Blickwinkel zu objektivieren. Alles weitere ist dann häufig sehr individuell und hängt natürlich vom konkreten Fall ab.
Als Verkehrsrechtlicher hat man es vor allem im Zivilrecht mit einer immer aggressiveren Versicherungswirtschaft zu tun. Im Haftpflichtschaden versuchen die Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall mit allen Mitteln, den Schaden des Mandanten klein zu rechnen. Dort muss man auf der Hut bleiben. Das Problem ist nur mit regelmäßigen Fortbildungen und einem Austausch mit Kollegen aus dem gleichen Fachgebiet zu meistern.
Ich arbeite mit der Kanzleisoftware Annotext und informiere mich online und über juristische Fachvorträge und Zeitschriften. Ich arbeite täglich mit dem Gesetzbuch und außerdem mit PC, Palandt, Schönfelder, Fischer und dem Karlsruher Kommentar zum OWiG.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hat die rechtlichen Kenntnisse und die Erfahrung, um das Verhalten des jeweiligen Gegners – sei es eine Behörde, die Staatsanwaltschaft oder ein Haftpflichtversicherer – richtig zu beurteilen und die nötigen Schritte einzuleiten, um die Interessen des Mandanten zu wahren.
Nach einem Verkehrsunfall, wenn nicht nur ein Bagatellschaden entstanden ist, ist ein Rechtsanwalt notwendig. Der juristische Laie verschenkt sonst schnell wertvolle Schadenspositionen und damit bares Geld. Außerdem immer in Verkehrsstrafsachen, da in einem solchen Gefahren die Fahrerlaubnis auf dem Spiel stehen kann, und es immer sinnvoll ist, zumindest eine Schadensbegrenzung zu betreiben.
In Fahrerlaubnissachen kann ein Rechtsanwalt auch helfen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung äußert. Zu diesem Zeitpunkt kann man die Entziehung häufig noch abwenden.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann in allen Fällen bezüglich Verkehrsverwaltungsrecht, Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Versicherungsrecht als kompetenter Partner zur Seite stehen. Als Laie kommt man beispielsweise nicht gegen zunehmend aggressivere Haftpflichtversicherer an, die den Schaden gering halten wollen, um weniger zahlen zu müssen. Ein Rechtsanwalt hilft in diesem Fall, die Ansprüche seines Mandanten durchzusetzen. Aber auch bei drohendem Führerscheinentzug oder vielen weiteren verkehrsrechtlichen Fällen kann ein Spezialist auf diesem Gebiet eine große Unterstützung sein und ist unbedingt zu konsultieren.