Aleksandra Bednarz-Kuhn, 33 Jahre alt, stammt eigentlich aus Tallinn, Estland., Sie ist nach Deutschland gekommen, als sie 15 Jahre alt war. Ihr Abitur hat sie in Düsseldorf absolviert. Um Jura zu studieren, ist sie nach Münster gegangen. Dort hat sie auch ihr Referendariat absolviert. Seit 2014 wohnt und arbeitet sie in Köln.
Ihr erste Arbeitsstelle erhielt Aleksandra Bednarz-Kuhn im öffentlichen Dienst im Raum Köln. Ihr wurde ein auf zwei Jahre befristeter Vertrag angeboten. Sie war im Sozialrecht tätig. Nach zirka 1,5 Jahren ist sie zu einer NGO nach Düsseldorf gewechselt. Dort hat sie als Justiziarin gearbeitet, wo sie auch in Berührung mit dem Ausländerrecht gekommen ist. Bei der Arbeitsstelle handelte es sich um eine Projektarbeit, die auf 2,5 Jahre ausgelegt war.
Aleksandra Bednarz-Kuhn wollte eigentlich schon immer Anwältin werden, wollte aber nicht selbständig sein. Die finanzielle Sicherheit war ihr nämlich sehr wichtig. Die Stellenausschreibung in der Kanzlei, in der sie nun arbeitet, hat sie zufällig gesehen. Sie hat sich beworben und die Stelle bekommen. Nun ist sie endlich dort, wo sie schon immer sein wollte: in einer Kanzlei. Diese heißt “Trude Rechtsanwälte” und befindet sich in Köln.
Ich habe mich bewusst für eine Anstellung entschieden, weil der Schritt in die Selbständigkeit mit hohen Risiken und finanzieller Unsicherheit verbunden ist.
Ich bin liiert mit einem selbständigen Rechtsanwalt und sehe die Stolpersteine und die Schwierigkeiten der Selbstständigkeit aus nächster Nähe. Allein schon deswegen halte ich es für sinnvoll, wenn einer finanziell abgesichert ist, um den laufenden Lebensunterhalt sicherstellen zu können.
Unsere Mandanten werden von unseren Rechtsanwaltsfachangestellten, kurz ReFas, sowohl telefonisch, als auch persönlich in Empfang genommen. Die juristische Beratung wird allerdings nur von den Rechtsanwälten durchgeführt.
Wenn es um eine Zwangsvollstreckung geht, wird dies durch unsere ReFas erledigt. Rechtsanwälte haben zwar theoretische Kenntnisse, aber für die Praxis ist die Zwangsvollstreckung besser bei unseren ReFas aufgehoben.
Meine Königsdisziplin sehe ich im Sozialrecht. Ich haben umfassende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet – und es macht mir Spaß, für die soziale Gerechtigkeit zu kämpfen. Als guten Ausgleich dazu sehe ich das Arbeitsrecht. Ich vertrete viele Arbeitnehmer in Sachen Kündigung oder schlechte Zeugnisse. Sozialrecht und Arbeitsrecht haben generell viele Schnittstellen.
Und wenn dazwischen ein Mandat wegen eines Verkehrsunfalls zu mir kommt, ist der Tag sozusagen perfekt.
In das Verkehrsrecht bin ich irgendwie reingerutscht, kurz nachdem ich in der Kanzlei angefangen habe zu arbeiten. Natürlich habe ich mich während des Studiums mit den klassischen Fällen beschäftigt und die zahlreichen Rechtsprechungen des Bundesgerichtshof, kurz BGH, studiert. Das Gebiet war für mich in der Theorie nicht neu – auch wenn die Kenntnisse bisschen eingerostet waren.
Zunächst habe ich laufende Fälle übernommen. Dann kamen die neuen Mandanten, die mir zugeordnet wurden. Mittlerweile, nach zwei Jahren, werden Verkehrsunfälle nur noch von mir bearbeitet – auch die kleinen Ordnungswidrigkeiten, kurz OWis, wie Rotlichtverstöße, Handy am Steuer oder Unfallflucht. Nur die Fälle rund um die Geschwindigkeitsüberschreitungen hat mein Kollege behalten.
Mir ist natürlich bewusst, dass Kollegen, die einen Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht haben oder Vertragsanwälte des ADAC sind, mehr Fälle bearbeiten dürfen. Allerdings ist die Rechtslage für alle die gleiche. Standardfälle sind meistens unproblematisch und laufen nach einem bestimmten Schema. In begründeten Einzelfällen muss ich dann nach spezifischer Rechtsprechung suchen. Aber ich weiß, wo ich diese finde. Bisher sind die Mandanten mit meiner Arbeit zufrieden. Das ist die Hauptsache.