Christian Janeczek, 44 Jahre alt, geboren in Altdöbern, hat sich nach dem Abitur dazu entschlossen, in Dresden Rechtswissenschaften zu studieren. Im Jahr 2000 konnte er nach dem Studium das erste Staatsexamen abschließen. Danach hat er in Dresden von 2001 bis 2003 sein Referendariat absolviert und danach das zweite Staatsexamen abgelegt.
Seit dem Juli 2003 ist Christian Janeczek als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit beschäftigt er sich nahezu ausschließlich mit dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht. Weil ihm dieses Gebiet so gut gefiel, hat er sich schließlich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht fortgebildet. Inzwischen ist Christian Janeczek bei der Roth | partner, Rechtsanwaltspartnergesellschaft tätig, die auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. in Berlin ist.
Genauer gesagt, ist Christian Janeczek Partner dieser Kanzlei. Dass er dort gelandet ist, ist kein Zufall. Schließlich arbeitete er hier schon als Referendar. Die Kanzlei wurde, wie Christian Janeczek erzählt, 1991 durch den Namensgründer Hartmut Roth gegründet und war zunächst eine ausschließlich auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei. Mit den Jahren wurde das Angebot der Kanzlei erweitert und bedient heute auch durch Fachanwälte unter anderem das Versicherungsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Arbeitsrecht.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Es ist in unserer Kanzlei eine Tradition und Selbstverständlichkeit, als Verkehrsrechtler auch Mitglied der AG Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein zu sein. Seit 2010 bin ich auch Regionalbeauftragter der AG, repräsentiere also die AG in meiner Region und seit 2014 bin ich zudem auch Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses. Hier liegt mein Augenmerk zum einen auf das Personenschadensrecht und Rehabilitation Geschädigter und zum anderen auf das Mitgliedsheft der AG Verkehrsrecht, dem Verkehrsanwalt, dessen Inhalt ich als Schriftleiter verantworte.
In der Kanzlei beschäftige ich mich mit der gesamten Bandbreite des Verkehrsrechts und des Strafrechts.
Zunächst ist es wichtig, dass Anliegen des Mandanten anzuhören. Nur wenn ich über den Sachverhalt, über den ich zu beraten habe, vollständig informiert bin, kann ich auch die richtigen Schlüsse ziehen. In der strafrechtlichen Beratung bedeutet dies, dass ich neben den Informationen, die mir der Mandant geben kann, auch den Inhalt einer Ermittlungsakte kennen muss. Erst dann kann ich den Mandanten erklären, welche Möglichkeiten der Vorgehensweise es gibt und bei welchem Weg, welche Risiken oder Chancen bestehen. Darum erteile ich häufig zunächst einmal den Ratschlag, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Das Gesetzbuch ist ständiger Begleiter des Anwalts. Nicht umsonst heißt es, dass ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Daneben sind auch Fachzeitschriften wichtig, wie die Zeitschrift für Schadenrecht, die von der AG Verkehrsrecht herausgegeben wird. Zudem spielt natürlich, insbesondere bei der Findung aktueller Entscheidungen, auch das Internet eine zentrale Rolle.
Gerade nach Verkehrsunfällen ist die Geschwindigkeit eine große Herausforderung. Mandanten benötigen schnell Geld, um zum Beispiel das Auto reparieren lassen zu können. Um hier den Vorstellungen von Mandanten gerecht zu werden, ist zum Beispiel der früher häufig verwendete Postweg eine Sackgasse. Nur mit einer digitalen Infrastruktur ist man in der Lage, die Kommunikation zwischen Mandant und gegnerischer Versicherung so zu gestalten, dass eine schnelle Regulierung möglich ist. Das ermöglicht es – im Gegensatz zu früher –, dass der Mandant auch nicht mehr extra in die Kanzlei kommen muss. In der weitaus größeren Zahl der Fälle schickt uns daher der Mandant seinen Fall digital, der dann möglichst tagesaktuell auch bearbeitet werden kann. Hier es also wichtig, auch stets technisch auf Augenhöhe zu sein.
Nach dem Abitur und dem Ableisten des Wehrdienstes wollte Christian Janeczek entweder Meteorologie oder Jura studieren. Schließlich fiel die Wahl auf Jura. Der 44-Jährige ist inzwischen Partner der Kanzlei Roth | partner, Rechtsanwaltspartnergesellschaft. Wie Christian Janeczek erzählt, arbeiten hier an die 20 Mitarbeiter. Ohne das tolle Team, davon ist der 44-Jährige überzeugt, wäre eine so gute und erfolgreiche Beratung und Vertretung der Mandanten nicht möglich.