Kaufen Sie sich nur solch eine Immobilie, die Sie locker bezahlen können!

Veröffentlicht am 9 Dezember 2019 von Verena Arnold
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Dies ist ein wichtiger Ratschlag, der für viele Eigentumserwerber zu spät kommt. Aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Lage sind Überschuldung und Insolvenz ernst zu nehmende Risiken. Man sollte sich keine Immobilie kaufen, die erst nach Jahrzehnten abbezahlt ist – damit ist die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit überschritten und das Insolvenzrisiko steigt. Bevor man eine Kaufentscheidung trifft, sollte man daher einen Anwalt konsultieren, welcher auf Immobilien- und Grundstücksrecht, bzw. als Anwalt auf Mietrecht spezialisiert ist. Durch professionelles Fachwissen kann dieser wertvolle Ratschläge und Beratungen anbieten, die vor einer Entscheidung bewahren, die in Zukunft vielleicht Ursache für finanzielle Schwierigkeiten werden kann.

Dr. Harald Wozniewski ist 60 Jahre alt und wurde 1959 in Frankfurt am Main geboren. Er segelt seit seiner Kindheit gerne Regatten, zurzeit im Finn Dinghy. Ein zweites Hobby ist es, Computerprogramme zu schreiben. Er hat einen erwachsenen Sohn, der zurzeit in Physik promoviert. Er selbst interessierte sich in der Schule vor allem für die Naturwissenschaften, aber auch schon für Psychologie und Philosophie. Relativ spät entdeckte er die Rechtswissenschaften für sich, die er dann auch nach seiner Wehrpflichtzeit bei der Bundesmarine auf der Fregatte Augsburg studierte. Auch Betriebs- und Volkswirtschaft gehörten zu seinem Studium. Nach dem Jurastudium und der Promotion bekam er 1990 eine Anstellung als juristischer Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Brandner und Dr. Kummer. Nebenbei durfte er auch selbst als Rechtsanwalt tätig sein. 

Im Sommer 1993 zog es ihn nach Dresden in eine größere „westdeutsche“ Kanzlei. Da er sich dort nicht wohlfühlte, ging er Ende 1993 zurück nach Karlsruhe. Dort wagte er 1994 den Schritt in die Selbstständigkeit und eröffnete ein Büro mitten in Karlsruhe in der Kaiserstraße 128. Der Start gelang erstaunlich gut, was vielleicht auch daran lag, dass er sich sehr früh auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte. Außerdem ist er weiter als freier Mitarbeiter für eine Reihe von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof tätig, die er unterstützt und für welche er Revisionsschriftsätze entwirft. Im Internet findet man seine Kanzlei unter kanzlei.dr-wo.de.

Unser Interviewpartner Dr. Harald Wozniewski ist Rechtsanwalt

Herr Dr. Wozniewski, was hat Sie dazu bewogen, den Beruf des Rechtsanwalts zu ergreifen? Welche Tätigkeitsfelder decken Sie im Rahmen Ihrer anwaltlichen Tätigkeit ab? Wo liegt der Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer Kanzlei? Können Sie uns einen kurzen Überblick über Ihr Leistungsspektrum verschaffen?

Während des Studiums wollte ich nie Rechtsanwalt werden, weil ich mir damals nicht vorstellen konnte, den Klienten für meine Arbeit Rechnungen zu schreiben. Während des Jurastudiums bekam ich einen Faible für die höhere Schule der Rechtsanwendung, was mich auch dazu bewog, zu promovieren. Ich bekam dazu 1985 die Gelegenheit bei dem von mir sehr geschätzten Rechtstheoretiker Professor Dr. Bernd Rüthers. Wegen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zog es mich nach Karlsruhe, wo ich 1990 eine Anstellung als juristischer Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Brandner und Dr. Kummer bekam, um Revisionsschriftsätze zu entwerfen. 1994 wagte ich den Schritt in die völlige Selbstständigkeit und eröffnete ein Büro mitten in Karlsruhe. Ich spezialisierte mich schon davor auf Rechtsgebiete zum Bank- und Börsenwesen und zum Versicherungswesen. Zusätzlich bot und biete ich meine Dienste im Erbrecht an. 1994 war ich auch in Karlsruhe der erste Anbieter der Mediation, die ich in den Jahren zuvor in Seminaren von drei Amerikanern gelernt hatte.

 

Was macht ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Grundstücks- und Immobilienrecht? Was gehört im Immobilienrecht zu Ihren Schwerpunkten und womit haben Sie vornehmlich zu tun? Mit welchen Anliegen und mit welchen Problemen können sich Klienten an Sie wenden?

Gerade im Zusammenhang mit Bankgeschäften und dem Bankrecht spielt das Grundstücksrecht immer wieder eine Rolle, etwa im Hinblick auf Sicherheiten, also vornehmlich Grundschulden, die den Banken für Kredite gewährt werden. Auch im Erbrecht spielt das Grundstücksrecht oft eine Rolle, wenn es etwa um die Auseinandersetzung zwischen mehreren Erben geht. Hier gibt es interessante Möglichkeiten zur Erbauseinandersetzung, die viele Rechtsanwaltskollegen überhaupt nicht kennen. Leider hat in den 30 Jahren meiner Berufstätigkeit die Überschuldung von Privatleuten und Unternehmern immer weiter zugenommen, sodass auch immer häufiger der Grundbesitz der Betroffenen gefährdet ist.

 

Mit welcher Fachliteratur und mit welchem Equipment arbeiten Sie? Wie informieren Sie sich als Rechtsanwalt am besten über alle Neuerungen in der Gesetzgebung? Welches Hilfsmittel nutzen Sie am liebsten zur Bearbeitung Ihrer Fälle?

Ich konnte mir im Laufe der Jahre eine ganz beachtliche Bibliothek zulegen. Zudem habe ich es erfreulicherweise nur wenige hundert Meter bis zum Bundesgerichtshof und zu dessen unübertrefflicher Bibliothek, die ich als Sondernutzer Tag und Nacht und sogar an Sonn- und Feiertagen betreten und nutzen darf. Sehr wichtig ist auch die elektronische Datenbank www.juris.de sowie das Online-Archiv des Bundestags in Berlin www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/,  wenn es um Gesetzesauslegungen geht. Zur Bearbeitung meiner Fälle benutze ich als liebstes Hilfsmittel meinen Kopf.

 

Wo lauern Ihrer Ansicht nach die größten Fallstricke beim Wohnungskauf und warum ist es wichtig, sich beim Wohnungskauf von einem Profi beraten zu lassen? Welche Punkte müssen unbedingt beim Kauf einer Eigentumswohnung beachtet werden und welche Besonderheiten müssen beim Kauf eines erst zu errichtenden Objekts beachtet werden?

Die größten Fallstricke beim Wohnungskauf sind seit jeher wirtschaftlicher Natur. Die meisten Leute, egal ob Unternehmer oder Arbeiter, Angestellte und Beamte, sind im Hinblick auf ihre künftige und langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit zu optimistisch. Sie sehen nicht den seit Jahrzehnten schleichenden Abstieg unserer Volkswirtschaft und damit nicht das persönliche Risiko, in Insolvenz zu geraten. Schon immer haben sich die meisten Käufer oder Bauherren eines Eigenheims verleiten lassen, sich für ihre Traumimmobilie auf 20 oder gar 30 Jahre zu verschulden. Auch heute angesichts der volkswirtschaftlich bedingten niedrigen Zinssätze gehen Eigenheimerwerber immer wieder bis an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Wirtschaftskrise von 2008 ist längst nicht überwunden, sondern nur mit sehr viel neuem Geld in die Zukunft verschoben worden. Meinen Mandanten erkläre ich seit Jahrzehnten immer wieder: „Sie dürfen sich nur ein Objekt leisten, dass Sie innerhalb von sieben bis zehn Jahren abbezahlen können. Wenn Sie sich für Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf 20, 25 oder gar 30 Jahre verschulden müssen, dann ist dies für Sie zu teuer. Kaufen Sie lieber erst ein halb so teures Objekt. Wenn Sie es abbezahlt haben, können Sie es verkaufen und sich dann Ihr Traumobjekt leisten. Sie haben dann gut die Hälfte an Zinsen gespart, haben ein viel geringeres Insolvenzrisiko und sind auch viel früher schuldenfrei.“ Leider kommen viele Mandanten für diesen Rat zu spät zu mir. Wenn Sie ein Haus bauen lassen, müssen Sie freilich auch mit der Insolvenz des Bauunternehmers rechnen, trotz der niedrigen Zinsen heute mehr denn je.

 

Fallstricke beim Wohnungskauf umgehen

Der Erwerb von Wohneigentum ist heute mit vielen Risiken verbunden – Insolvenz oder Überschuldung sind häufige Gefahren. Aus diesem Grund sollte man sich nur ein Wohnobjekt kaufen, welches man in wenigen Jahren abbezahlen kann. Dr. Harald Wozniewski steht als spezialisierter Anwalt auf diesem Gebiet mit Ratschlägen und wichtigen Hinweisen bereit, um seine Klienten vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren. Dabei kann er zum einen auf jahrelange Erfahrung zurückblicken und zum anderen bildet er sich ständig weiter, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben und seine Klienten professionell zu unterstützen. 

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