Wollen Sie sich gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung wehren? Oder wurden Ihnen die Überstunden nicht ausbezahlt? Was auch immer das Problem sein mag – wenn man dringende Hilfe im Arbeitsrecht braucht, empfiehlt es sich, sich an die Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen, die Kanzlei für Arbeitsrecht im Herzen von München, zu wenden.
Gegründet wurde die Kanzlei von Dr. Dietmar Olsen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, der an den Universitäten Kiel und Hamburg Rechtswissenschaften studiert hat. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt tätig und seit 2001 als zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zusammen mit seinem Partner Dr. Joachim Huber und seinem Team kämpft er für das Recht seiner Klienten.
Die Kanzlei unterstützt ihre Klienten kompetent bei sämtlichen Fragen. Sie führt Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abmahnungen durch, erhebt für die Klienten Kündigungsschutzklagen, macht Forderungen oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag für die Klienten geltend und vertritt diese vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht – insbesondere aber vor dem Arbeitsgericht München.
Die Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen gibt es seit dem 1. November 2013. Zu diesem Zeitpunkt schlossen sich Herr Dr. Joachim Huber und ich zu einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei zusammen.
Meine Spezialisierung liegt im Arbeitsrecht, und zwar im sogenannten Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht bezeichnet das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in den unterschiedlichsten Fällen, beispielsweise bei Kündigungsstreitigkeiten.
Kollektivarbeitsrecht bezeichnet die rechtlichen Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Hierbei berate ich Betriebsräte bezüglich ihrer rechtlichen Fragestellungen. Außerdem halte ich Betriebsratsschulungen ab, in denen ich Betriebsräte über ihre Rechte und Pflichten informiere.
Bei einer Gerichtsverhandlung dürfen drei Dinge niemals fehlen. Erstens die Robe. In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren herrscht in den meisten Bundesländern die Pflicht, eine Robe zu tragen. Zweitens ein Gesetzestext. Im Notfall muss nämlich gegebenenfalls etwas nachgelesen werden. Drittens die Akte. Für eine Gerichtsverhandlung ist immer die sogenannte Handakte erforderlich, in der alle wichtigen Unterlagen für das Verfahren enthalten sind.
Bei der Abrechnung unserer Leistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche angewandt wird, entscheiden wir individuell in enger Absprache mit dem Mandanten in unserem ersten Beratungsgespräch. Sofern zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung des Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert und von der genauen Tätigkeit des Anwalts ab. Einzelne Gebühren entstehen insbesondere in folgenden Fällen:
– Beratung
– außergerichtliche Vertretung
– gerichtliche Vertretung
Eine Vergütungsvereinbarung wird üblicherweise auf Basis eines Zeithonorars getroffen. In diesem Fall berechnen wir einen mit dem Mandanten individuell festgelegten Stundensatz pro geleistete Anwaltsstunde. Der Mandant erhält von uns eine detaillierte Zeiterfassung sowie gegebenenfalls Abschlagsrechnungen, aus denen hervorgeht, wann wir welche Leistung erbracht haben.
Seit dem 1. November 2013 betreibt Dr. Dietmar Olsen seine Kanzlei gemeinsam mit Dr. Joachim Huber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. In der ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen sind insgesamt drei Fachanwälte für Arbeitsrecht und zudem zwei Rechtsanwälte mit Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Somit ist die Kanzlei breit aufgestellt: Sie berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen jeglicher Art – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.