Wer eine eigene Immobilie besitzt oder zur Miete in einer Wohnung wohnt, muss sich in manchen Lebensabschnitten mit rechtlichen Hürden und Vorschriften herumschlagen. Da der Laie meist über wenig Wissen im Themenbereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verfügt, ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Experten besonders hilfreich. Womit sich ein Anwalt des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beschäftigt und worauf es dabei besonders ankommt, hat uns der selbstständige Advokat Johannes Mauder in einem Interview genauer geschildert.
Johannes Mauder ist ein Einzelanwalt aus Überzeugung und arbeitet mit entsprechend qualifiziertem Personal für die Büroorganisation, sowie für das gesamte Kosten- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Weil Johannes Mauder noch nie bereit war, sich in irgendwelche Organisations- oder Rangstrukturen unterzuordnen, war die freie Advokatur schon immer der Traum des gebürtigen Münchners.
Nach dem Abitur studierte er folglich an der Ludwig-Maximilian-Universität Jura. Schon nach dem 1. Staatsexamina hat Johannes Mauder mit großer Befriedigung und großem Erfolg promoviert und daneben als freier Mitarbeiter in einer wohnungseigentumsrechtlichen Kanzlei mitgearbeitet. Nach dem 2. Staatsexamen wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und erhielt schließlich 2006 den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ich war relativ lange als freier Mitarbeiter in verschiedenen Münchner Kanzleien tätig, bis ich einen ausreichenden Mandantenstamm und ein ausreichendes Umsatzvolumen hatte, mit dem ich mich Mitte 30 in die Selbstständigkeit wagen konnte. Ich lege besonderen Wert darauf, den Mandanten von der ersten Kontaktaufnahme an bis zum Abschluss des Mandates persönlich zu betreuen. Schon die erste Terminvereinbarung erfolgt nicht über mein Sekretariat, sondern über mich.
Eigentlich schon seit meiner Referendariatszeit als ich im Jahr 1983 begann in einer Anwaltskanzlei auf immobilienrechtlichem Gebiet mit zu arbeiten. 36 Jahre Erfahrung kommt dem Mandanten immer zu gute. Außerdem habe ich mich nie auf eine Seite festlegen lassen, sondern immer Vermieter wie Mieter gleichermaßen vertreten. Dann weiß man, wie jede Seite „tickt“.
Da gibt es keine generellen Verfahren. Das kommt auf die Sache, die Rechtslage, die Persönlichkeit des Mandanten, die Persönlichkeit des Gegners und (wichtig!) sogar auf die Persönlichkeit des Anwaltes an, der auf der anderen Seite steht. Es gibt Gegner, da weiß ich, das wird funktionieren und es gibt Gegner da weiß ich, es wird nicht funktionieren.
Da fällt mir ganz spontan der Werbeslogan des Deutschen Anwaltvereins ein:
„Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Anwalt brauchen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt.“
Ansonsten ärgere ich mich oft, wenn die Mandanten wichtige Entscheidungen treffen oder nachwirkende Geschäfte machen, ohne vorher einen Anwalt zurate zu ziehen, weil man dem vielleicht 500,- € dafür bezahlen muss, und dann kommen sie, wenn etwas schief läuft, und dann wird es erst richtig teuer. Na ja, wenn ich ehrlich bin, lebe ich von solchen Fehlern. Dennoch auch hier der Deutsche Anwaltsverein
„Seien Sie sparsam. Gehen Sie öfter zum Anwalt.“
Manche Lebenssituationen sind äußerst kompliziert und benötigen das Fachwissen und Know-how eines Experten. In rechtlichen Fragen und Anliegen im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sollte sich die betroffene Person möglichst zeitnah einen qualifizierten Anwalt zurate ziehen. So kann dieser durch eine persönliche Beratung und Analyse der Tatsachen, die besten Bedingungen erarbeiten und die Situation möglichst konfliktfrei lösen.
Weitere Info unter: kanzlei-mauder.de