Es liegt einfach in der Natur der Sache, dass Menschen unterschiedliche Meinungen und Sichtweisen haben. Solange sich dabei jeder an geltendes Recht hält und man in einem Gespräch zu einer Einigung kommt, ist das in der Regel auch kein Problem. Nicht selten ist es aber der Fall, dass man sich nicht darüber einig ist, was denn nun dem geltenden Recht entspricht, oder wie man einen Vertrag gestaltet, damit keine Vertragspartei benachteiligt wird. Neben der Strafverteidigung ist es das Aufgabengebiet eines Rechtsanwaltes seinen Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für mehr Informationen über den Beruf des Rechtsanwaltes zu erhalten, haben wir mit Alexander Chatzigeorgiou aus Mainz gesprochen. Der 46-jährige verheiratete Vater von 3 Kindern hatte ursprünglich nicht geplant, Anwalt zu werden. Zuerst absolvierte er eine Ausbildung im Maschinenbau, begann ein Studium der Tiermedizin und kam dann erst zur Juristerei. In seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt hat er seine berufliche Herausforderung gefunden, die ihn jeden Tag aufs Neue begeistert.
Während des Studiums hat er im Familienbetrieb mitgearbeitet, zuletzt in leitender Position. So sammelte er viel Erfahrung in der Praxis eines Unternehmens und hat sich viel Menschenkenntnis und Verhandlungsgeschick angeeignet. So kann er heute, einen Unternehmer, der ihm gegenübersitzt und ihm eine Problemstellung schildert, oft besser verstehen, als ein Kollege, der aus dem Studium direkt in den Beruf gegangen ist.
Seine Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im wirtschaftsrechtlichen Bereich. Seine Mandanten sind vorwiegend Unternehmen die einen schnellen und zuverlässigen Ansprechpartner brauchen, der auch mannsgenug ist, eine Sache an einen Fachkollegen abzugeben, denn alles wissen kann man auch als Anwalt nicht. Eine seiner Maximen ist: „Wirtschaftlich denken ist oftmals besser als auf sein mögliches Recht zu bestehen, denn Recht haben muss man sich leisten können!“
Ich bin seit 2011 / 2012 zur Anwaltschaft zugelassen. Mein Arbeitstag beginnt gegen 6:30 mit einer Tasse Kaffee und den ersten E-Mails des Tages, die ich teilweise noch im Schlafanzug lese und beantworte. Gegen 8:00 sitze ich am Schreibtisch oder bin auf dem Weg zu auswärtigen Terminen. Wieder in der Kanzlei wartet die Post, Rückruflisten, Mails und Akten auf Abarbeitung, bis dann am Nachmittag Mandantentermine anstehen. Bis 18:30 muss die Post raus sein und dann geht es daran den Schreibtisch leer zu bekommen, damit der nächste Tag frisch starten kann.
Welchen Teil vom Verkehrsrecht? Fangen wir beim „Verkehrsunfall ohne Personenschaden“ an: Wichtig ist zunächst, Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern! Suchen Sie Zeugen und halten Sie die Unfallsituation mit Fotos fest. Es gibt nicht zu viele Fotos oder Videoclips. Tauschen Sie die Daten aus. Vergessen Sie bitte nicht die Versicherungsdaten.
Achten Sie auf besondere Umstände, glasige Augen, Alkoholgeruch etc. Sollten Sie das feststellen informieren Sie bitte sofort die Polizei. Versuchen Sie nicht die Schuldfrage zu klären, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig ist. Das bringt oft nur Ärger mit sich. Ist ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beteiligt, lassen Sie sich bitte die grüne Versicherungskarte geben oder machen Sie ein gutes Foto davon. Wenn Sie sich in der Situation nicht wohl fühlen oder es Kommunikationsschwierigkeiten gibt, dann rufen Sie bitte die Polizei. (Denken Sie bitte auch an die Daten der Polizeidienststelle!)
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gilt:
Lassen Sie sich nicht verunsichern vom Unfallgegner oder der Polizei.
Gleiches gilt bei Kontrollen durch die Polizei, sei es auf Veranlassung oder in einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Ruhe bewahren, freundlich und respektvoll mit dem Gegenüber umgehen (Er / Sie macht auch nur seinen Job und hat nichts gegen Sie persönlich!). Machen Sie Angaben zur Person, zeigen Sie die gewünschten Dokumente und fertig. Alles weitere macht Ihr Anwalt. „Wer nichts sagt, der macht erstmal auch nichts falsch.“
Zu schnell / Zu Rot!
Auch hier sollten Sie gegebenenfalls einen Kollegen über die Sache schauen lassen. Nicht alle Messungen sind richtig, nicht alle Messgeräte sind richtig aufgebaut, nicht jeder Rotlichtverstoß ist wirklich zu bestrafen. Zugegeben, die Ordnungsbehörden werden immer besser, doch oftmals sind auch heute noch die Bescheide fehlerhaft. Manchmal reicht schon ein Schreiben und der Bußgeldbescheid löst sich in Luft auf. Manchmal braucht es ein Gutachten zum Messaufbau und Messverfahren, manchmal braucht es gute Argumente und manchmal hilf leider alles nichts. Das kann der Autofahrer aber in der Regel nicht selbst einschätzen. Dazu braucht es Einsicht in die Akte und die bekommt nun mal nur der Anwalt / Verteidiger.
Meinen Kopf, die Gesetzestexte, juristische Datenbanken, PC, das Telefon und den Rat meiner Frau und manchmal auch den Austausch mit einem Kollegen. Als Anwalt hören sie immer zunächst nur die „Story“ des Mandanten, und nun müssen Sie eine Einschätzung abgeben, denn irgendwann kommt immer die Frage ob „wir das gewinnen.“ Nicht ob er das gewinnt, sondern wir. Sie sind immer Teil vom Team.
Sie müssen als Anwalt immer einen kühlen Kopf bewahren, den Blick auf das Wesentliche richten, aus dem Bericht des Mandanten die wichtigen Informationen für die Fallbearbeitung herausfiltern und auch kritisch nachfragen, sonst können sie böse Überraschungen im Zuge der Mandatsbearbeitung erleben. Wichtig ist auch Menschenkenntnis. Wenn die Chemie nicht stimmt dann sollten sie die Finger vom Mandat lassen. Umgekehrt gilt das Gleiche, wenn Sie dem Anwalt nicht vertrauen, dann suchen sie einen anderen Kollegen. Alles was Sie dem Anwalt nicht sagen kann schädlich für die Mandatsbearbeitung sein. Distanz zum Mandanten ist auch wichtig. Sie sind als Anwalt temporär ein enger Vertrauter, doch sie brauchen auch die nötige Distanz, um den Sachverhalt richtig beurteilen zu können. Emotionen haben im Mandat nichts verloren.
Recht ist Gerechtigkeit, befreit von Moral und Emotion. Sie als Anwalt haben das Recht (die Gesetze) nicht gemacht, sie wissen nur wie sie anzuwenden sind. Und hier ist man als Anwalt gut beraten, wenn man eine realistische Einschätzung abgibt.
Ich vertrete häufig Wirtschaftsmandate und führe u.a. Vertragsverhandlungen für die Mandanten. Die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört ebenso zum täglichen Spektrum der Arbeit, wie manchmal zähe Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Kunden von Mandanten. Jeder Fall bekommt die Aufmerksamkeit die er braucht, das bedeutet manchmal, dass auch an einem Sonntag der Schreibtisch ruft.
Nicht jede Tätigkeit eines Anwaltes führt zum Gericht. Manche Probleme lassen sich schriftlich lösen, für andere genügt ein vermittelndes Gespräch mit den Parteien und dem gegnerischen Anwalt. Da jeder Fall, jede Vertragsausarbeitung und jede Beratung unterschiedlich ist, muss man als Anwalt sehr flexibel sein, auf Menschen eingehen können und natürlich sein Fachgebiet beherrschen. Wir danken Alexander Chatzigeorgiou für seine Zeit und den Einblick in die Arbeit eines Rechtsanwaltes.