Die Arbeit im Rechtsbereich ist unglaublich umfassend und bietet ein breites Spektrum an Fachgebieten. Da kann es schon einmal schwer sein, sich auf eines festzulegen. Ein Großteil der Jura-Absolventen finden sich in den großen Zweigen wie Zivilrecht, Schadensersatzrecht oder auch Familienrecht wieder. Einige, dazu zählt auch Stefanie Helzel, entscheiden sich für ein Spezialgebiet abseits des Mainstreams.
Für die in Würzburg studierte Rechtsanwältin war nach einem erfolgreich absolvierten Studium relativ schnell klar, dass sie sich auf Verkehrsrecht spezialisieren will, worin sie 2010 auch den Fachanwalt machte.
Ihre Kanzlei ist völlig online aufgebaut, das bedeutet nicht nur keine lästigen Berge voller Akten mehr, sondern auch eine sehr nachhaltige Arbeitsweise. Geführt wird die Kanzlei von ihr alleine. Um an sein Recht zu gelangen kann man sich an Ihre Kanzlei wenden, wo einem kompetent geholfen wird!
Ich persönlich musste von meinem Fachwissen noch keinen Gebrauch machen, aber meine Familie nimmt mich gelegentlich in Anspruch.
Am Verkehrsrecht gefällt mir, dass es zum einen eine Sparte ist, die jeder irgendwann einmal benötigt, es ist ein verständliches, greifbares aber auch relativ lockeres Rechtsgebiet. Die meisten Menschen können damit etwas anfangen, es ist nicht so komplex wie manch andere Sparten und mir gefällt es, mit den Leuten eher auf du und du zu plaudern.
Dazu gehört auch ein relativ legerer Auftritt in der Kanzlei. Ich mag es, in Jeans und Pulli oder allenfalls einer Bluse und bequemen Schuhen in der Kanzlei zu arbeiten und nicht steif im Kostüm, was meinen Mandanten, die auch schon mal im Blaumann auftauchen, durchaus zu schätzen wissen.
Außerdem bin ich eine Autonärrin und freue mich auch auf die kommenden E-Scooter. Für mich ist das Verkehrsrecht eher eine Berufung und nicht nur bloße Arbeit.
Mein Fokus liegt klar bei den Unfallsachen, die Regulierung von Verkehrsunfällen, sowohl Sach- als auch Personenschäden. Nach einem Unfall sollte man zuerst die richtigen Schritte gehen, bevor man sich an die gegnerische Versicherung wendet. Das heißt, die Unfallgeschädigten sollten sich erst über ihre Möglichkeiten informieren, dann einen eigenen Gutachter etc. einschalten und, sobald alles in die richtigen Bahnen gelenkt wurde, erst dann den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.
Der größte Fehler ist, die Schadensregulierung in die Hand der Versicherung zu legen. Sie ist daran interessiert, den Schaden möglichst kostengünstig zu regulieren und nicht im Sinne des Geschädigten. Da kann auch mal eine Wertminderung unter den Tisch fallen oder die Reparatur fällt nicht ganz so fachgerecht aus, wie es eigentlich sein sollte. Was auch logisch ist, da die Kosten an irgendeiner Stelle eingespart werden müssen.
Der häufigste Mangel nach dem Autokauf ist in meinen Augen der verschwiegene Unfallschaden
Früher habe ich viel mit Fahren ohne Fahrerlaubnis gemacht im Zusammenhang mit dem Führerscheintourismus.
Heute sind es überwiegend Unfallfluchtsachen und Alkohol bzw. Drogen im Verkehr.
Im Wesentlichen bewege ich mich im Schadensersatz-und Haftungsrecht. Das Gesetzbuch selbst nehme ich tatsächlich nur alle paar Wochen mal in die Hand, wenn ich etwas nachsehen muß. Vieles läuft mit Textbausteinen, die ich mir irgendwann einmal erstellt habe. Vieles habe ich aber einfach auch im Kopf. Ganz klar ist das Internet eine ganz wichtige Quelle für Urteile und auch andere Hilfsmittel.
Viele machen das Verkehrsrecht mal so nebenbei, neben Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, etc.
Das Verkehrsrecht wird häufig unterschätzt und für etwas gehalten, was man so nebenbei machen könnte. Früher war das in den Unfallsachen auch so. Man hat den Anspruch an die Versicherung gestellt, die Versicherung hat gezahlt und es war schnell verdientes Geld. Mittlerweile hat sich der Wind auf dem Regulierungsmarkt aber gewaltig geändert und die Versicherungen kürzen, wo es nur möglich ist. Was von der Kürzungen rechtmäßig ist und was nicht, muss man wissen. Effizient arbeiten kann man nur, wenn man das nicht bei jedem Abrechnungsschreiben der Versicherung wieder nachlesen muss, sondern genau weiß, ob man die Kürzung akzeptieren muss.
Leider fehlt auch manchen Richtern hierzu das solide Wissen und sie lassen sich gerne von den Versicherungsanwälten aufs Glatteis führen. Das führt teilweise zu den kuriosen Fällen, dass man plötzlich vom Schadensersatzrecht ins Werkvertragsrecht abgleitet, obwohl diese Bereiche völlig unterschiedlich zu beurteilen sind. Einen solchen Bock hat z.B. das LG Darmstadt im Jahr 2018 geschossen.
Da muss man als Geschädigtenanwalt gegen halten können.
Außerdem ist das Verkehrsrecht sehr vielfältig, da man eben nicht nur Unfallsachen hat, sondern neben den Bußgeld- und Strafsachen auch das Verwaltungs- und das Kauf-| und Werkvertragsrecht. Viele machen zwar Verkehrsrecht, da bezieht sich dann aber eben nur auf die Unfallregulierung.
Gerade im Schadensersatzrecht steht man speziell geschulten Mitarbeitern von Versicherungen gegenüber, die den ganzen Tag wirklich nur Schadensersatzrecht machen.
Wenn man das als Anwalt auf die leichte Schulter nimmt, tut man seinen Mandanten- gerade bei Personenschäden- keinen Gefallen.
Was mich auszeichnet? Ich gebe nicht einfach auf, sondern kann mich durchaus auch wegen 53,50 € in eine Sache verbeißen. Ich kämpfe für meine Mandanten, wo es nötig ist, sage Ihnen aber auch offen, wo sie keine Chance haben.
Hat Stefanie erst einmal ein Mandat angenommen, dann wird sie mit all ihren Möglichkeiten für Gerechtigkeit kämpfen. Gerade das oft in Vergessenheit geratene Verkehrsrecht braucht Spezialisten wie sie, da es hier oft um sehr komplexe Angelegenheiten, verbunden mit einem Personenschaden geht. Vielen Dank für den interessanten Einblick in deine Berufswelt!