In der Regel lesen sich Gesetzbücher so, dass die meisten Nicht-Juristen schon im Ansatz so gut wie nichts verstehen. Und dann kommt noch die Auslegung, also die Interpretation der einzelnen Absätze dazu und macht es dem Laien noch schwerer, zu erkennen, ob er sich in seiner Situation im Recht befindet. Und leider ist es auch noch so, dass Recht haben und Recht bekommen, nicht immer zusammen gehören. Somit ist die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.
Wir wollten es noch etwas genauer wissen und haben mit Uwe Lange gesprochen, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Halle an der Saale, wo der verheiratete Vater von zwei erwachsenen Kindern heute lebt. Vor 56 Jahren in Hagen, in Westfalen, geboren, hat er nach dem Abitur zunächst 15 Monate seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr abgeleistet, wo er sich erst kurz vor Ende dieser Zeit mit seiner beruflichen Zukunft beschäftigt hat. Eher zufällig kam er dann zu den Rechtswissenschaften.
1984 begann er sein Studium in Bielefeld und absolvierte anschließend seine Referendarzeit in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Halle an der Saale und ist seit 1993 als Anwalt tätig. Zunächst beschloss er, mit zwei weiteren Kommilitonen, eine eigene Kanzlei zu gründen. Dies erfolgte in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen kam es dann 2003 zur Auflösung,
Da er von Anfang an schwerpunktmäßig Arbeits- und auch Baurecht bearbeitet habe, hatte sich Anfang der 2000er Jahre entschlossen, sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu qualifizieren. Voraussetzung dieser Zusatzqualifikation war der Nachweis von 100 abgeschlossenen Fällen im Fachgebiet Arbeitsrecht, sowie das Bestehen einer weiteren schriftlichen Prüfung.
So betreibt er seit Auflösung der GbR eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Neben dem Arbeitsrecht bearbeitet er aber auch weitere Gebiete unterschiedlicher Art wie Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht und nach wie vor auch Baurecht. Die Kanzleiräumlichkeiten und die Büroausstattung teilt er sich als Bürogemeinschaft mit 2 weiteren Anwälten, wobei jeder Anwalt ausschließlich für sich allein arbeitet. Daher beschäftigt er auch eine eigenen Sekretärin. Diese Praxis der Bürogemeinschaft hat sich aus seiner Sicht bewährt und wird auch vielfach praktiziert.
Ich vertrete schwerpunktmäßig Mandanten im Arbeitsrecht, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Da ich seit Mitte der 1990er Jahre viele Arbeitsrechtsmandate bearbeitet habe, hatte ich mich entschlossen, einen Fachanwaltstitel zu erwerben.
Allerdings hatte ich bereits in meinem rechtswissenschaftlichen Studium die Fachrichtung „Wirtschaft und Arbeit“ eingeschlagen, so dass von vornherein eine spezielle Beziehung zum Arbeitsrecht bestand. Für mich stellt sich das Gebiet des Arbeitsrechts als überzeugendste Möglichkeit dar, der Mandantschaft effektive Hilfe zu bieten.
Das hängt natürlich von den unterschiedlichen Problemstellungen ab. Schwerpunktmäßig geht es zumeist um Störungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die dann bis zur Kündigung führen können. Auf der anderen Seite ist es oftmals die unvollständige Bezahlung, die den Mandanten veranlasst, den Anwalt zu konsultieren.
Viele Mandanten suchen erst einen Anwalt auf, nachdem Sie zum Beispiel jahrelang gemobbt oder nicht vollständig vergütet wurden, zum Beispiel bei Überstunden. Ich bespreche in diesem Fällen die rechtlichen Möglichkeiten, da beispielsweise oftmals viele Forderungen bereits verjährt, beziehungsweise verfallen sind.
Bei Kündigungen gilt es in der Regel zunächst zu erforschen, ob der Mandant überhaupt weiter für seinen Arbeitgeber arbeiten will oder ob er besser beraten ist, eine Abfindung anzunehmen, sofern dies möglich ist.
Im Fachgebiet Arbeitsrecht bin ich zunächst gehalten, jedes Jahr eine 15-stündige Qualifikation nachzuweisen, welche mehrere Dienstleister anbieten und im Rahmen derer die jeweils aktuelle Rechtsprechung aufgefrischt wird.
Darüber hinaus stütze ich mich auf Fachzeitschriften sowie im Bedarfsfall auf einen JURIS-Zugang, d.h. eine juristische Datenbank.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ich als Fachanwalt jederzeit über die aktuelle Rechtsprechung im Bilde bin.
Nach meiner Einschätzung scheut sich nach wie vor ein wohl überwiegender Teil, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da man entweder einen Rechtsstreit vor Gericht scheut oder aber befürchtet, mit hohen Kosten belastet zu werden.
Dies führt oftmals dazu, dass der Mandant beispielsweise arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln übersieht, so dass viele seiner Ansprüche bereits verfallen sind, wenn er sich dann doch entschließt, einen Anwalt aufzusuchen.
Gerade auch in den Fällen, in denen sich eine Kündigung des Arbeitnehmers abzeichnet, da dieser zum Beispiel bereits mehrere Abmahnungen erhalten hat, ist es sinnvoll, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Das ist etwas, das man nicht dem Glück überlassen und leider meistens auch nicht allein erreichen kann. Darum ist der Beruf des Rechtsanwaltes so wichtig. Wer sich der umfangreichen und anspruchsvollen Ausbildung gewachsen sieht und bereit ist, diese verantwortungsvolle Tätigkeit auszuüben, kann in diesem Beruf vielen Menschen helfen und so seine Erfüllung im Berufsleben finden. Vielen Dank an Uwe Lange für seine Zeit und den Einblick in den Werdegang und die Arbeit eines Rechtsanwaltes.