Das Leben spielt ab und an eine herausfordernde Musik und stellt uns Menschen vor Hürden und schwierigen Situation. Um in diesen Situationen rechtlichen Beistand und Unterstützung zu erhalten, sind professionelle Rechtsanwälte ideale Ansprechpartner, um in dunklen Lebenslagen das Licht nicht aus den Augen zu verlieren.
Matthias Baring ist selbstständiger Rechtsanwalt, führt eine eigene Kanzlei und arbeitet in einer Bürogemeinschaft. Diese teilt er gemeinsam mit einem Fachanwalt für Steuerrecht.
Zu seinem Team zählt er zwei Mitarbeiterinnen, welche ihn perfekt bei seiner Arbeit unterstützen und ergänzen.
Schon zu Schulzeiten war es sein Wunsch, Jura zu studieren. Der Berufswunsch des Rechtsanwalts kristallisierte sich im Referendariat, welches er direkt nach dem Studium fortsetze, heraus und ließ ihn nicht mehr los. In dieser Zeit hat er in zwei unterschiedliche Stationen in einer mittelständischen Kanzlei verbracht und sich einiges an Erfahrung angeeignet. Dabei entdeckte er, dass es ihm großen Spaß macht Menschen zu beraten und Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite zu stehen.
Auf eigenen Wunsch verließ er nach einiger Zeit diese Kanzlei und hatte beschlossen sich selbstständig zu machen. Die Selbstständigkeit war schon immer ein großer Wunsch von ihm. Denn die Möglichkeit, eigene Ideen in die Tat umzusetzen ist ihm sehr wichtig. Zuständigkeit bedeutet immer, ein gewisses Risiko tragen zu müssen, demgegenüber steht eine Freiheit, die man als Arbeitnehmer nicht hat. Durch eigene Entscheidungen die richtige Balance zwischen Arbeit, Risiko und Freiheit zu finden, das ist das Spannende an der Selbstständigkeit.
Ich bin seit Juni 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und habe seit Mai 2013 meine eigene Kanzlei. Ich bin hauptsächlich im Bereich des Arbeitsrechts, Handelsrechts und in der Vertragsgestaltung tätig. Da ich selber Rollstuhlfahrer bin, liegt mir darüber hinaus das Schwerbehindertenrecht am Herzen.
Zunächst muss man sagen, dass das Arbeitsrecht, nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des europäischen Gerichtshofes einem ständigen Wandel unterliegt. Als Beispiel ist hier das Urlaubsrecht zu nennen, welches durch den EUGH komplett „auf Links“ gedreht wurde. So müssen Arbeitgeber nunmehr Ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht. Wird dies durch den Arbeitgeber unterlassen, so verfällt der Resturlaub nicht. D. h. Arbeitgeber sind stets auf dem Laufenden zu halten, welche arbeitsrechtlichen Neuerungen bestehen. Nicht immer sind Arbeitgeber einsichtig darin, dass sie diese Neuerungen auch umsetzen müssen.
Die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterscheidet sich sehr stark. So ist es im Falle einer Kündigung so, dass man als Arbeitnehmer zunächst einmal nur beweispflichtig ist für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, das setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeit-Arbeitnehmer beschäftigt. Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist sodann erst einmal der Arbeitgeber beweispflichtig.
Dies bedeutet jedoch auch, wenn ich auf Arbeitgeberseite tätig bin und der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen möchte, muss ich mir sehr genau überlegen, ob das Vorhaben des Arbeitgebers einer rechtlichen Überprüfung überhaupt standhalten kann, was ungleich schwieriger ist, als auf Arbeitnehmerseite die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes im Rahmen der Kündigungsschutzklage darzulegen und zu beweisen.
Wir arbeiten zunächst einmal mit normaler Standardsoftware. Natürlich gehört es zur Grundausstattung einer jeden Kanzlei mit Fachbüchern, Kommentaren und Fachzeitschriften zu arbeiten, um sich selber immer auf dem neuesten Stand zu halten. Besonders hilfreich ist, dass es heute schon elektronische Datenbanken gibt, diese vereinfachten Arbeitsabläufe ungemein. Jedoch kann im Einzelfall auch der Gang in eine universitäre Fachbibliothek notwendig sein.
Es ist richtig, dass gerade Privatpersonen oft zögerlich sind, wenn es darum geht einen Anwalt zu kontaktieren. Immer wieder lassen sich drei verschiedene Gründe hierfür feststellen: Erstens, die Menschen haben eine bestimmte (negative) Vorstellung von Anwälten. Zweitens, es ist Menschen oft unangenehm, über ihre Probleme zu sprechen, man ignoriert diese lieber. Drittens, es gibt die Vorstellung, dass Anwälte in jedem Fall teuer und unerschwinglich sind. In einer ersten Beratung kann der Anwalt jedoch schnell feststellen, ob ein juristisches Problem tatsächlich besteht und kann gegebenenfalls Hinweise geben, wie Ihr Mandant sich verhalten muss, um ein juristisches Problem gar nicht erst aufkommen zu lassen. Abschließend möchte ich folgenden Vergleich ziehen: Mit Anwälten ist es ähnlich wie mit Zahnärzten, kontaktiert man diese frühzeitig, so hält sich der Schmerz zumeist in Grenzen.
Das Interessante an der Juristerei ist unter anderem, dass unser ganzes Leben einem ständigen Wandel unterliegt. Mit diesem Wandel im Leben und in der Gesellschaft ändern sich auch ständig die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das bedeutet die Arbeit als Rechtsanwalt wird niemals monoton, sondern steckt voller Herausforderungen. Genau diese Tatsache faszinieren den erfolgreichen Rechtsanwalt Matthias Baring und entflammte seine Leidenschaft Menschen zu helfen und sie durch seine Arbeit zu unterstützen.