Für Volljuristin Miriam Weis geht ohne ihren Laptop gar nichts. Wenn sie ihre Mandanten vor dem Richterstuhl verteidigt, hat sie sämtliche relevanten Details in elektronischer Form dabei. So stellt sie sicher, dass sie das „Steuer selbst in die Hand nehmen“ und ihren Mandanten als Strafverteidigerin den bestmöglichen Beistand bieten kann.
Miriam Weis ist 32 Jahre alt und stammt aus Speyer. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Schon zu Beginn des Studiums war ihr klar, dass sie Strafverteidigerin werden wollte. Daher ging sie sehr zielstrebig ihren Weg und spezialisierte sich auf das Strafrecht.
Inzwischen führt sie gemeinsam mit einem Kollegen eine Kanzlei, die sich auf Verteidigungen im Straf- und Verkehrsrecht spezialisiert hat. Eine Angestellte im Sekretariat komplettiert das Anwaltsteam, das seit drei Jahren in dieser Konstellation zusammen arbeitet. Für ihre Mandanten stehen sie in deren Strafverfahren immer zur Verfügung – in Notfällen auch rund um die Uhr.
Die Anforderungen unserer Mandanten sind grundsätzlich sehr individuell. Die Mehrzahl unserer Mandanten befindet sich in einer sehr schwierigen und belastenden Ausnahmesituation. Sie sehen sich mit einem Strafverfahren und dessen Folgen konfrontiert. Es liegt an uns, das Steuer in die Hand zu nehmen und unsere Mandanten bestmöglich durch die Schwierigkeiten des Verfahrens zu führen.
Um Anwalt zu werden, muss man Rechtswissenschaften studieren. Die Regelstudienzeit beträgt derzeit elf Semester. Das Studium endet mit der Absolvierung des ersten Staatsexamens. Um Volljurist zu werden, muss man danach ein zweijähriges Referendariat absolvieren. Hierbei durchläuft man verschiedene Stationen, etwa bei Richtern, Staatsanwälten, in Kanzleien oder bei Behörden. Man lernt die praktische juristische Arbeit kennen, von der man im Rahmen des Studiums leider nur sehr wenig bis gar nichts mitbekommt. Nach dem Referendariat folgt dann das zweite Examen. Hat man das endlich in der Tasche, ist man Volljurist und kann die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beantragen. Ein Quereinstieg ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der Dauer der Ausbildung entschließen sich hierzu allerdings nur sehr wenige.
Was wir immer unbedingt benötigen, ist unser Laptop. Wir arbeiten fast ausschließlich digital. Das heißt: Unsere Akten und unser gesamter Schriftverkehr wird gescannt und digitalisiert. Wenn wir Verhandlungen haben, befinden sich alle für diesen Fall relevanten Unterlagen auf dem Laptop. Das Smartphone ist natürlich auch eine sehr große Hilfe. Es sichert unsere Erreichbarkeit auf allen Kanälen, wenn wir unterwegs sind.
Wir bieten eine umfassende Betreuung und Beratung in jedem Stadium des Strafverfahrens an. Unser Spektrum umfasst dabei das gesamte Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Grundsätzlich gilt: Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser kann das Verfahren beeinflusst werden. Denn gerade am Anfang werden oftmals wichtige Weichen gestellt. Hierfür bieten wir unseren Mandanten eine durchgehende Erreichbarkeit an. Wir sind 24 Stunden an sieben Tage pro Woche zu erreichen, wenn Notfälle vorliegen, wie etwa Durchsuchungen oder Festnahmen.
Miriam Weis kennt die Tücken des Strafrechts. Ihr liegt viel daran, die „richtigen Weichen“ für ihre Mandanten zu stellen. Sie rät daher dazu, so früh wie möglich einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dann kann sie dafür sorgen, dass Verfahren im Sinne des Angeklagten zu beeinflussen. Das Smartphone hat sie ebenso wie ihren Laptop immer dabei, damit sie auf jeden Fall erreichbar ist, wenn ihre Mandanten ihren Rat brauchen.