Sich mit dem Rechtssystem auseinanderzusetzen, erfordert unbedingt einen kompetenten Rechtsanwalt. Am besten ist dieser auf den jeweiligen Streitfall spezialisiert. Um mehr über den Beruf des Rechtsanwaltes zu erfahren, befragten wir den Anwalt Boris Kühne. Der 44-jährige Vater leitet, gemeinsam mit seiner Frau, seine eigene Rechtskanzlei in Dresden. Vor der Selbstständigkeit war Boris Kühne in einer Großkanzlei in Frankfurt am Main beschäftigt. In 2005 entschieden er und seine Frau, die ebenfalls Scheidungsanwältin ist, zur Selbstständigkeit.
Derzeit beschäftigt die Kanzlei Kühne, mit Sitz in Dresden, vier spezialisierte Anwälte und sieben weitere Mitarbeiter im Sekretariat. Das Team ist vornehmlich im Familienrecht und Erbrecht tätig. Selbst bezeichnen sie sich als klassische Scheidungsanwälte mit allem, was dazugehört. So betreuen sie ihre Mandanten in Umgang, Sorge, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und vielem mehr. Etwa 1000 Mandanten betreut die Kanzlei jährlich. Das resultiert in drei bis sieben Gerichtsterminen in der Woche, pro Anwalt.
Ich wollte seit der Schule Anwalt werden. Die Spezialisierung hinsichtlich Fachgebiet kam erst später. Auf eigenen Füßen stehen als Rechtsanwalt, kreatives Arbeiten und sich für Leute einsetzen ist mir wichtig.
Kostentechnisch stellt das keinen Unterschied dar. „Online Scheidung“ im strengen Sinn gibt es auch nicht. Auch bei einer Online Scheidung muss man bei Gericht ebenfalls persönlich erscheinen; nur die vorab Kommunikation mit dem Anwalt geht dann „online“.
Das Verfahren geht auch nicht schneller.
Je nachdem, wie professionell man arbeiten will, beziehungsweise kann, ist es sehr unterschiedlich. Als Einzelanwalt braucht man nicht viel. Robe, Rechner, Literatur, Kopierer, Zimmer.
Um jedoch ein professionelles Arbeiten zu gewährleisten, ist der finanzielle Aufwand sehr hoch. Wir haben monatliche Fixkosten von über 30.000 EUR.
Die Nachlassabwicklung erfolgt nicht automatisch. Für die Abwicklung des Nachlasses sind die Erben selbst verantwortlich. Das Nachlassgericht macht von Amts wegen keine Abwicklung. Die Erben müssen sich entweder gütlich einigen oder es muss eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen.
Im Interview wird klar, Boris Kühne weiß, wovon er spricht. Doch neben seiner Fachkenntnisse spornt ihn vor allem der Wille an, Menschen helfen zu wollen. Wir bedanken uns für das interessante Interview und wünschen der Kanzlei Kühne weiterhin viel Erfolg.