Ulrich Bambor, 63 Jahre alt, in Dortmund geboren, ist verheiratet und hat eine Tochter. Zum Beruf des Rechtsanwaltes, insbesondere des Strafverteidigers, ist er gekommen, weil er bereits in seiner Jugendzeit mit einem in Dortmund tätigen Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Kontakt gestanden hat. Dieser Kollege verstand es, seinen Beruf so interessant zu schildern, dass bei Ulrich Bambor das Interesse daran geweckt wurde, sodass er sich dazu entschloss, selbst Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu werden.
Das Studium hat er in Bochum absolviert, um im Anschluss daran seine Referendarzeit in Dortmund und Hagen zu verbringen. 1987 wurde er dann zur Anwaltschaft zugelassen. Zunächst hat er in einer größeren strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei als freier Mitarbeiter gearbeitet, bevor er 1988 mit zwei Partnern eine Bürogemeinschaft eingegangen ist.
Seit 2015 führt er seine jetzige Kanzlei als Einzelanwalt allein. Dabei wird er von zwei Sekretärinnen und einer Mitarbeiterin unterstützt, die Partnerin der Kanzlei werden soll. Im Wesentlichen ist Ulrich Bambor überwiegend im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Die Arbeitszeit beträgt pro Woche zirka 50 bis 60 Stunden.
Als faszinierend an meinem Beruf empfinde ich die große Abwechslung, die sich aus dem ständigen Wechsel von Mandanten und Berufskollegen sowie unterschiedlichen Lebenssachverhalten ergibt. Kein Fall ist deshalb wie der andere, so dass Langeweile sich nicht einstellen kann.
Darüber hinaus ist die erforderliche Weiterbildung sehr anspruchsvoll und der auch damit verbundene Kontakt zu anderen Kollegen sehr interessant.
Die wichtigsten Schritte in der Entwicklung meiner Kanzlei waren sicherlich die Gründung der Bürogemeinschaft im Jahr 1988 und die Ausbildung, die mit dem Erwerb der jeweiligen Fachanwaltstitel für Strafrecht 1997 und Verkehrsrecht 2007 verbunden war.
Die ersten Mandanten kamen über die Anwaltskanzlei zu mir, in der ich als freier Mitarbeiter tätig war. Als ich diese nach anderthalb Jahren verließ, habe ich rund 50 Mandanten «mitgenommen», die dann den Grundstock für die weitere Entwicklung der Kanzlei darstellten. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch kein Internet, sodass der Aufbau der Kanzlei auf Empfehlungen durch das bestehende Klientel beruhte.
Heute bin ich sehr stark im Internet vertreten, was ich auch jedem anderen Kollegen – insbesondere Anfängern – empfehlen würde. Darüber hinaus nutze ich sehr viel Technologien für meine Arbeit, also neben dem klassischen Telefon, digitale Spracherkennung, natürlich das Internet, Scanner zur digitalen Aktenerfassung und ein Ipad zur mobilen Aktenverwaltung neben der Computeranlage in der Kanzlei.
Diese Geräte wurden angeschafft, nachdem andere Kollegen mich darauf aufmerksam gemacht hatten und mir die Arbeit mit und die Verwendung dieser Geräte näher gebracht hatten.
Zunächst wird ein neues Mandat fernmündlich regelmäßig angenommen und anlässlich dieser Annahme im groben vorbesprochen. Der Mandant wird dann durch Abschriften regelmäßig per E-Mail ständig informiert. Der meiste Informationsaustausch findet per Telefon statt. Durch Zugriff der Mandanten auf meine Webseite werden von diesen Formulare heruntergeladen, ausgefüllt und mir per E-Mail zugesandt. Über diesen Weg erhalte ich auch regelmäßig Unterlagen aus dem Besitz der Mandanten, was den Vorteil hat, dass ich lediglich mit Kopien arbeite und die Originale bei den Mandanten verbleiben.
Ich unterstütze die Mandanten bei ihren Problemen im Strafrecht und Verkehrsrecht.
Mit Blick darauf, dass ich bereits bei Mandatsannahme prüfe, ob die Probleme des Mandanten hier in der Kanzlei geklärt werden können, stehe ich regelmäßig nicht vor dem Problem, Mandanten nicht helfen zu können. Wenn es das in der Vergangenheit hier und da dann doch einmal gegeben hat, verfüge ich über ein entsprechendes Netzwerk, um die Mandanten an Kollegen zu vermitteln, die ihnen bei der Problemlösung behilflich sein können.
In der Kanzlei in Dortmund werden regelmäßig über 500 Mandate im Jahr durch Ulrich Bambor und seine Mitarbeiterinnen bearbeitet. Diese stammen überwiegend aus dem Straf- und Verkehrsrecht. Vieles wird mittlerweile unter Einsatz der technischen Möglichkeiten auch ohne Besuch der Mandanten in der Kanzlei erledigt. Darüber hinaus sind natürlich auch eine Vielzahl von Gerichtsterminen wahrzunehmen. Dies gilt sowohl in Strafsachen als auch in Verkehrssachen wie Bußgeldsachen und zivilrechtliche Schadensersatzverfahren.