Thomas D. Filler, 60 Jahre, geboren Offenbach am Main, ist ein Mensch, der viel umher gekommen ist. So verbrachte er seine Kindheit und Jugend in New York, Neu-Delhi und Paris. Er ist deshalb dreisprachig aufgewachsen. Sein Abitur absolvierte er in Paris. Es war ein internationales Abitur, das man in Deutsch-Französisch abschließen musste. Aber dank diesem Abitur hatte er die Möglichkeit, überall auf der Welt zu studieren.
Es zog ihn aber zurück in die Heimat, sprich nach Frankfurt am Main, wo er Jura zu studieren begann. Er bekam ein Forschungsstipendium und schloss sich der Forschungsgruppe Rohstoffrecht Frankfurt am Main an. Ab 1988 war dann im Anwaltsberuf tätig. Nach verschiedenen Tätigkeiten für andere Sozietäten, machte er sich 1993 schließlich selbstständig.
Sein Anwaltsbüro RA Filler befindet sich seit 1997 in der Innenstadt Frankfurts nur wenige Minuten zu Fuß vom Frankfurter Gerichtsviertel entfernt. Dort arbeitet Thomas D. Filler zusammen mit einer Kollegin. Sie haben eine Bürogemeinschaft.
Ich bin Strafverteidiger geworden, weil mich philosophisch immer die Frage interessiert hat, warum erwachsene Menschen, sprich ein Gericht andere erwachsene Menschen bestrafen wollen und bestrafen dürfen. Mein Interesse an der Psychologie und der Philosophie ist sehr groß. Im Strafrecht zeigt sich die Kehrseite des sichtbaren Menschen.
Jeder hat das Recht auf einen Verteidiger. Gerade im Gefängnis sind wir oft die letzten Freunde, die der Inhaftierte noch hat. Sicher haben die Täter Unrecht begangen, aber sie müssen – insbesondere die Ausländer, die in Deutschland inhaftiert sind – wissen, woran sie sind. Kein Deutsch zu sprechen ist eine Hafterschwernis.
Mich weiter im Wirtschaftsstrafrecht zu etablieren, nachdem ich eine Reihe von umfangreichen Verfahren betreut habe.
Nie fehlen darf ein Laptop mit WLAN und das Handy.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das sind Kollegen, die mit mich in den Verfahren unterstützen. Ich bin außerdem viel in der Touristik unterwegs, nachdem ich auch in dem umfangreichen Unister-Verfahren in Leipzig Verteidiger war.
In seinem Büro ist Thomas D. Filler allerdings nicht allein tätig. unterstützt wird er nicht nur von seiner Frau, die als Rechtsanwalts- und Notargehilfin im Büro arbeitet, sondern auch von der Tochter. Thomas D. Filler berät in seiner Funktion als Anwalt mittelständische Unternehmen und verteidigt diese überwiegend bei umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Außerdem ist er auch im Bereich Straf- und Zivilrecht tätig.