Dass Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, meist mit verbundenen Augen dargestellt wird, bedeutet nicht, dass sie das Recht nicht erkennt. Ganz im Gegenteil soll diese Darstellung symbolisieren, dass Recht gesprochen werden soll, unabhängig von der Person und deren Ansehen. Um dies zu gewährleisten, wurden Rechtssysteme geschaffen, die zwar größtmögliche Neutralität gewähren sollen, aber für einen Laien kaum zu durchblicken sind. Um keinen Nachteil zu riskieren, ist es daher bei Rechtsstreitigkeiten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, am besten einen Fachanwalt, der sich auf eine bestimmtes Gebiet spezialisiert hat, wie zum Beispiel ein Anwalt für Verkehrsrecht, der sich besonders gut mit allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auskennt.
Wir haben mit einem solchen Fachanwalt gesprochen. André van de Velde ist 48 Jahre alt, wurde in Hamburg geboren und in seiner Freizeit passionierter Segler, Schachspieler und Fußballspieler. Sein Berufsziel stand früh für ihn fest und so hat direkt nach der Bundeswehrzeit, die er als Tastfunker auf einem Schnellboot verbrachte, mit dem Jura-Studium begonnen. Nach dem ersten Teil von 1992 bis 1998 in Hamburg bestand er das erste Staatsexamen. Nach dem folgenden Referendariat von 1999 bis 2001 in Itzehoe folgte das 2. Staatsexamen.
Da er mit seiner Tätigkeit als allgemeiner Anwalt, angestellt in einer Kanzlei, nicht wirklich glücklich war, entschied er sich schon bald, sich als Fachanwalt selbstständig zu machen und spezialisierte sich von Anfang an auf die Bereiche Verkehrsrecht und Arbeitsrecht.
In seiner Kanzlei, die nun schon seit 15 Jahren besteht, arbeitet er im Team mit einer weiteren Rechtsanwältin, einer Rechtsfachwirtin, einem Rechtsanwaltsfachangestellten und einer Auszubildenden. Dabei hat er stets darauf geachtet, mit einem guten Team zusammen zu arbeiten, um so typische und oft wiederkehrende Tätigkeiten innerhalb des Teams delegieren zu können. Die Arbeiten werden bis heute immer durch das Teammitglied erledigt, das dafür prädestiniert ist, um den Mandanten immer eine hoch qualifizierte Unterstützung zu bieten.
Der Entschluss, mich selbstständig zu machen, reifte im 4. Jahr nach meiner Zulassung, das war 2004. Der Grund hierfür war insbesondere, dass ich mit dem Feld-, Wald- und Wiesendasein in meinem damaligen Angestelltenverhältnis nicht glücklich war. Ich glaube fest an die »Generation Fachanwalt«. Am 01.01.2005 habe ich dann meine Kanzlei eröffnet und diese Konzeption umgesetzt.
Ich weiß sehr viel über das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht und kenne die wichtigsten Urteile. Meine größte Stärke ist aber sicherlich meine sehr gute Prognosefähigkeit. Ich kann die Chancen und Risiken eines Falles sehr gut einschätzen und analysieren.
Im Arbeitsrecht geht es zumeist um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Als Vertreter des Arbeitnehmers führe ich Kündigungsschutzverfahren und schlage eine maximal hohe Abfindung heraus. Wenn ich auf der anderen Seite einen Arbeitgeber vertrete, geht es genau um das Gegenteil: Dann konzipiere ich zusammen mit dem Mandanten die Auflösungsverhandlungen und versuche, eine möglichst geringe Abfindung entstehen zu lassen. Als Arbeitgebervertreter bin ich oft auch bei der Optimierung der Arbeitsverträge tätig; ein guter Vertrag ist die beste Grundlage, Streit zu vermeiden.
Im Verkehrsrecht geht es schwerpunktmäßig um die Regulierung von Unfallschäden sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Zunehmend häufiger werde ich mit Fahreignungsproblematiken beauftragt, zum Beispiel wenn die Führerscheinstelle überprüfen möchte, ob altersbedingte Eignungsmängel vorliegen, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen können.
Sowohl im Arbeitsrecht wie auch im Verkehrsrecht gilt, dass Erfahrung durch nichts zu ersetzen ist. Man benötigt natürlich stets ein solides Grundwissen, aber erst die Berufserfahrung versetzt einen in die Lage, Rechtsprobleme wirklich mit der gebotenen Distanz analysieren und einschätzen zu können.
Erfahrung wiederum kommt von erfahren; als Anfänger ist man also gut beraten, eine gewisse Zeit als Angestellter in einer spezialisierten Kanzlei zu arbeiten und sich so die Erfahrung zu erarbeiten.
Bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren gibt es regelmäßig vier Verteidigungsansätze: Ich überprüfe zunächst, ob mein Mandant als Fahrzeugführer eindeutig identifiziert werden kann. Bei technischen Messungen, insbesondere mit den neuen digitalen Messgeräten, überprüfe ich den Messvorgang in technischer Hinsicht mit Hilfe eines spezialisierten Sachverständigen. Wenn ein Fahrverbot droht oder bereits angeordnet worden ist, versuche ich mit der Bußgeldstelle bzw. dem Bußgeldrichter darüber zu verhandeln, das Fahrverbot abzusetzen bzw. zu verkürzen, und zwar gegen eine Erhöhung der Geldbuße. Und nicht zuletzt prüfe ich natürlich, ob Verfahrensfehler bestehen, beispielsweise die Verjährung.
Da die Wahrheit immer eine Mischung der unterschiedlichen Wahrnehmungen ist, ist es nicht selten, dass beide Parteien sich im Recht wähnen. Mit Unterstützung der Anwälte hat man dann die Möglichkeit, vor Gericht klären zu lassen, wer tatsächlich im Recht ist. Und auch nicht jeder Bußgeldbescheid ist gerechtfertigt und sich dagegen zur Wehr zu setzen, gelingt in der Regel nicht allein, so dass man gut beraten ist, dann die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Wir danken André van de Velde für seine Zeit und den Einblick in die Arbeit eines Anwaltes.