Familien zeichnen sich dadurch aus, dass sehr viele Emotionen involviert sind. Diese können das gesamte Spektrum an positiven und negativen Möglichkeiten umfassen – von Liebe, Harmonie und Freude bis hin zu Wut, Neid und Distanzierung. Überwiegen negative Gefühle, kommt es zu Streit. In besonders ernsten Fällen lassen sich diese Konflikte nicht mehr alleine lösen und sie gehen vor Gericht. An dieser Stelle wird ein Anwalt relevant, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Er steht seinen Mandanten zur Seite und bemüht sich zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Gelingt diese nicht, unterstützt er seine Mandanten weiter dabei, vor Gericht ihre Interessen durchzusetzen und ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen.
Roland Funk ist 64 Jahre alt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht und AnwaltMediator (DAA). Seine Kanzlei hat Büros in Geislingen an der Steige und in Ulm an der Donau. Er studierte Jura in Tübingen und Freiburg und ist schon sein ganzes Berufsleben Rechtsanwalt. Angefangen als angestellter Anwalt war er später freier Mitarbeiter in einer Kanzlei und ist jetzt Mitgesellschafter in der Kanzlei ADVORANGE.
Das Unternehmen in der jetzigen Form gibt es seit Januar 2018. Davor waren seine Kollegen Rechenberger, Steck und er selbst Mitinhaber einer anderen Kanzlei. Nach der Trennung gründeten sie gemeinsam ADVORANGE. Ihr Ziel ist es, fachlich fundiert und zeitnah auf die Anliegen der Mandanten einzugehen und möglichst außergerichtlich Konflikte zu lösen. Auch in notwendigen Gerichtsverfahren versuchen sie immer, sachorientierte Lösungen zu finden und gute Ergebnisse zu erzielen. Die drei Fachangestellten werden unterstützt durch eine Auszubildende und eine Buchhalterin.
Derzeit besteht die Kanzlei aus vier Anwälten mit verschiedenen Fachanwaltschaften. Roland Funks Kollege André Steck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Baurecht, sein Kollege Jürgen Rechenberger ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie ADAC-Vertragsanwalt und ihr jüngstes Teammitglied Robin Treß erkundet derzeit auf möglichst vielen rechtlichen Gebieten, in welche Fachanwaltschaften seine Neigungen und Stärken am besten passen.
Ich beschäftige mich überwiegend mit familien- und erbrechtlichen Fragestellungen. Neben der Komplexität beider Rechtsgebiete sind in diesen Konfliktfeldern oftmals Emotionen vorhanden, die es allen Beteiligten erschweren, zu wirtschaftlichen Lösungen zu finden. Gerade in diesen Situationen helfen mir oft die „skills“, die ich mir im Rahmen meiner Mediatorenausbildung angeeignet habe, wie aktives Zuhören, Paraphrasieren oder Rückfragen. Im Familienrecht ist es vor allem im Bereich der elterlichen Sorge oft so, dass ich Fragestellungen und Konflikte mit nach Hause nehme und gedanklich nicht loslassen kann. In diesen Fällen hilft mir meist Joggen um abzuschalten.
Um die letzte Frage vorweg zu beantworten: man sollte eher früh zum Anwalt. Und sei es nur, um sich beraten zu lassen und die innere Unsicherheit zu beseitigen.
Die Bearbeitung der Fälle unterscheidet sich je nach Fragestellung. Wichtig ist es, zunächst Daten und Fakten zu erheben und dann Hintergründe zu erfragen. Zwischen Anwalt und Mandant sollte alles geklärt sein, was geklärt werden kann. Risiken und Chancen besprochen sein, bevor das Mandat durch Schreiben nach außen kenntlich wird.
Wir haben natürlich alle notwendigen Kommentare in Papierform. Allerdings hat sich die Arbeitsweise in den letzten Jahren sehr verändert. Juristische Datenbanken ersetzen heute oft das Blättern in Büchern. Auf diese Datenbanken greifen wir in unserer Kanzlei täglich zurück. Wir arbeiten mit beck-online und ich in meinem Fachbereich noch mit der Datenbank von FamRB (Familienrechtsberater) und der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge). Daneben hat jeder von meinen Kollegen noch Fachzeitschriften, die er liest, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Ich denke die Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Anwalt liegen auf der Hand: Rechtlich fundierte Lösungen werden angestrebt und rechtssichere Vereinbarungen geschlossen. Der Anwalt hat den Überblick, der Mandant die zu lösende Aufgabe. Über Kosten sollte bei jedem Gespräch aufgeklärt werden. Kostenträger sind manchmal auch Rechtsschutzversicherungen, gelegentlich aber auch Haftpflichtversicherungen, die für ihren Bereich auch Rechtsschutz gewähren.
Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt bietet viele Vorteile. Roland Funk strebt Lösungen im Sinne seiner Mandanten an und ist zunächst bemüht, die Angelegenheiten außergerichtlich zu klären. Auch vor Gericht vertritt er die Interessen seiner Mandanten professionell und versucht, gute Ergebnisse zu erzielen. Seine Mediatorenausbildung gibt ihm zudem Methoden an die Hand, um in konflikthaften Familien zielgerichtet agieren zu können. Durch verschiedene Fachzeitschriften halten er und seine Kollegen sich auf dem Laufenden, um für jedes Problem das korrekte Vorgehen parat zu haben. Die Kosten übernehmen oft Rechtsschutzversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.