Mathias Drewelow, 40 Jahre alt, in Rostock geboren, verheiratet und Vater eines viereinhalbjährigen Sohns, hat mit dem Jurastudium angefangen, weil er nicht so ganz genau wusste, was ihn wirklich interessiert. Rechtswissenschaften zu studieren hat sich deshalb angeboten, weil es ein eher allgemeines Studium ist. Während des Studiums kam ihm die Idee, dass er sich auf Umweltrecht spezialisieren könnte, da ihm der Naturschutz sehr am Herzen liegt.
Allerdings musste der 40-Jährige bei mehreren Praktika feststellen, dass es sich beim Umweltrecht um ein sehr formales Rechtsgebiet handelt und er mit Umweltrecht zudem nicht an seinem Heimatort in Rostock arbeiten konnte. Ihm war es aber seit jeher ein großes Anliegen in seiner Heimat in Rostock zu bleiben. Also blieb er zunächst ohne Spezialisierung. Er hat aber einen Masterstudiengang im Medizinrecht absolviert, weil seine Eltern beide Mediziner sind und ihn dieses Thema schon immer sehr interessiert hat.
Im Frühjahr 2008 hat Mathias Drewelow zusammen mit seinem Kollegen, dem Rechtsanwalt Mirko Ziegler, die Kanzlei Rechtsanwälte Drewelow & Ziegler in Rostock gegründet. Die beiden führen eine Bürogemeinschaft mit Steuerberatern. Mittlerweile haben die zwei Anwälte noch die Anwältin Inga Nickel in ihre Kanzlei aufgenommen. Mathias Drewelow hat zudem noch eine Mitarbeiterin namens Sandra Both angestellt.
Vor Gericht und überhaupt bei den meisten Streitigkeiten geht es, wie so oft, nur ums Geld. Das finde ich nicht besonders spannend. Im Familienrecht geht es zwar auch oft ums Geld in Bezug auf Sachen, Unterhalt und Zugewinn, allerdings geht es dabei auch viel um Menschen und wie sie sich im Kontext mit anderen Menschen verhalten. Das finde ich viel spannender – und ich glaube auch, dass es mir liegt, mich in andere Menschen hineinzuversetzen.
Viele Kollegen sagen mir, dass sie sich gar nicht vorstellen können, Familienrecht zu machen – eben weil es so persönlich ist. Aber ist nicht der Umgang mit anderen Menschen eines der spannendsten Themen überhaupt? Außerdem sind Scheidungen meist auch ein längeres Mandat, soll heißen, die Ehegatten kommen in die Kanzlei, weil sie anfangs meist in eine sehr verzweifelten Phase ihres Lebens sind. Ihr gesamtes Leben und die Zukunft, wie sie sich diese vorgestellt haben, werden durch die Trennung beziehungsweise Scheidung durcheinandergeworfen. Im Laufe der Monate bis zum endgültigen Scheidungstermin durchleben die Mandanten meist Wesensveränderungen. So können sie den Konflikt mit ihren Ex-Partner im besten Falle am Ende gelassener und mit weniger Hass betrachten.
Diese Entwicklung finde ich sehr spannend. Als Herausforderung empfinde ich die verschiedenen Menschen mit ihren Eigenarten. Natürlich gibt es auch immer mal Mandanten, bei denen man froh ist, wenn das Mandat zu Ende ist. Insgesamt erfährt man aber auch sehr viel über andere Menschen und kann auch aus ihren Erfahrungen lernen.
Was ich beim Anwaltsberuf als große Herausforderung ansehe, ist, dass ich nie entscheiden und voraussagen kann, wann wie viele Mandanten mit wie vielen Aufgaben auf mich zukommen. werden Es gibt also immer wieder Phasen, die einfach nur stressig sind und dann wieder Phasen, in denen es geht. Nie jedoch ist sämtliche Arbeit geschafft, was teilweise unbefriedigend ist. Ich glaube aber, dass dieses Problem nicht nur bei Anwälten auftaucht, sondern auch in ganz vielen anderen Berufen.
Mein Bedürfnis ist es natürlich, die beruflichen Herausforderungen mit den privaten und meinem inneren Gleichgewicht in Einklang zu bringen. Zuhause habe ich auch noch eine voll berufstätige Frau, die nebenbei noch ein Studium im Wirtschaftsrecht absolviert. Und dann ist da natürlich noch unser Sohn. Wenn man eine moderne gleichberechtigte Beziehung führt, bei denen es beiden Partnern wichtig ist, neben der gleichberechtigten Betreuung und Erziehung auch beruflich voranzukommen, gibt es da immer wieder Phasen, wo es schwierig ist, alles in Einklang zu bringen.
Im Scheidungsverfahren ist man grundsätzlich darauf angewiesen, dass der andere Ehegatte sich auch scheiden lassen will – und zumindest zum mündlichen Termin erscheint. Schon das kann manchmal zum Problem werden. Die meisten Probleme ergeben sich aber, wenn noch Folgeansprüche geltend gemacht werden wie Zugewinnausgleichsansprüche oder nacheheliche Unterhaltsansprüche. Diesbezüglich müssen teilweise Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die Wertigkeit von Gegenständen oder Unternehmen herauszufinden. Das kann ein Verfahren sehr lange hinauszögern. Im schlimmsten Fall kann eine Scheidung mehr als fünf Jahre dauern – habe ich auch schon erlebt.
Ich würde nicht grundsätzlich dazu raten, einen Ehevertrag zu schließen. Wenn Ehegatten beide im Anstellungsverhältnis arbeiten und nicht über nennenswertes Vermögen verfügen, macht es gar keinen Sinn, einen Ehevertrag zu schließen. Anders ist es, wenn Ehegatten schon mit großen Vermögensgegenständen in die Ehe gehen oder zu erwarten ist, dass sie während der Ehe große Vermögen erwirtschaften – insbesondere also, wenn selbstständige Unternehmer Ehen schließen, sollte man vorsorgen, damit nicht im Scheidungsfall das Unternehmen aufgelöst werden muss, um den anderen Ehegatten auszuzahlen. Es gibt natürlich auch die Kandidaten, die sich von Anfang an so absichern wollen, dass sie an den Ehegatten später nicht viel zahlen müssen. Auf die Weise wollen sie von an Anfang alle Ansprüche ausschließen. Auch dafür ist ein Ehevertrag natürlich gut. Wie mein Vater so schön zu sagen pflegte: «Das Leben ist bunt.»
Zu Beginn des Mandats muss man sich zwingend einen Überblick verschaffen über die persönlichen Verhältnisse der Ehegatten. Wir Anwälte sind auch dazu verpflichtet, vorab zu erklären, wie sich die Gebühren des Anwalts zusammensetzen und mit welchen Gebühren die Mandanten zu rechnen haben. Um Enttäuschungen zu vermeiden, gilt es von Anfang an realistische Erwartungen bei den Mandanten zu wecken. Das machen gewiss nicht alle Anwälte so – das beugt aber großen Enttäuschungen vor. Dafür benötigt man aber Erfahrungswerte, aus denen man schöpfen kann. Aber auch mit Erfahrungen ist es immer wieder möglich, dass ein Verfahren ganz anders verläuft, als man das vorher gedacht hat.
Da es im Familienrecht bei Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechts auch um den Charakter der Beteiligten geht, ist es auch gut zu wissen, welche Richterin, wie tickt oder wie die Verfahrensbeistände agieren. Bei uns in Rostock gibt es zirka sechs Richterinnen für Familienrecht und jede dieser Richterinnen legt auf andere Sachen Wert. Nicht, dass die Richterinnen ihre Entscheidungen je nach Laune fällen würden – aber es ist trotzdem gut, wenn man weiß, worauf jede Richterin besonderen Wert legt.
Es gibt Familienrechtsanwälte, die tatsächlich immer eine Box mit Taschentüchern im Besprechungsraum stehen haben. Es gibt auch Richterinnen, die mit so einer Box ausgestattet sind. Ich glaube aber, dass vor allem wichtig ist, den Menschen zuzuhören und ihnen das Gefühl zu geben, dass sie verstanden werden.
Ansonsten benötigt man einen Computer, ein Telefon und ich persönlich benutze auch eine Spracherkennungssoftware. Das bedeutet, dass ich kein Diktiergerät habe, um das Diktat meiner Mitarbeiterin zum abtippen zu geben. Ich spreche also in den Computer und der schreibt dann den Text auf.
Insgesamt, so meine Wahrnehmung, sind die Familienrechtsanwälte eher die leger gekleideten Juristen. Heutzutage gehen die wenigsten Anwälte mit Anzug und Schlips zum Gericht. Die Zeiten sind vorbei – allerdings sollte man sein äußeres Auftreten so anpassen, dass man dem Mandant und dem Gericht das Gefühl gibt, dass man sie respektiert.
Neben dem Familienrecht betreue ich noch medizinrechtliche Fälle in der Form, dass ich für Patienten Schlichtungsverfahren durchführe oder gerichtliche Klagen aufgrund Behandlungsfehler einreiche. Ziel solcher Klagen kann immer nur das Erlangen von Geld sein. Viele Mandanten jedoch wollen in erster Linie gar kein Geld, sondern dass sich der Arzt bei Ihnen entschuldigt. Einen solchen Anspruch sieht die Rechtsordnung nicht vor. Schlimmer noch: Die Ärzte sind meist aufgrund ihrer Obliegenheiten gegenüber ihrem Haftpflichtversicherer dazu verpflichtet, nichts bezüglich Fehler bei der Behandlung zuzugeben. Mithin kommt auch eine Entschuldigung nicht infrage. Hinzu kommt, dass die Erfolgschancen für Patienten gegen Ärzte in einem Klageverfahren immer noch sehr gering sind.
Unter mediativer Beratung versteht man eine Rechtsberatung, die die Betrachtung der Interessen und Bedürfnisse des Antragsgegners mit einbezieht. Es handelt sich dabei nicht um eine klassische Mediation. Bei der geht es ja darum, wertfrei die Interessen und Bedürfnisse der Klienten zu ermitteln und die Medianten zu einer von ihnen selbst entwickelten Lösung zu bringen. Die meditative Beratung im Gegensatz dazu hat nicht die Absicht, einzig und allein die Interessen des Mandanten darzustellen, sondern die Interessen des Mandanten immer im Kontext mit den Interessen und Bedürfnissen der Gegenpartei zu betrachten. Es muss also immer ein Schritt weiter gedacht werden. Für diesen meditativen Ansatz sind Mandanten immer des öfteren offen – und zwar immer diejenigen, denen bewusst ist, dass es für jeden Konflikt mindestens zwei Betrachtungsseiten gibt und es selten einfach nur Schwarz und Weiß ist.
Insgesamt aber ist die Nachfrage nach Mediation gerade an unserem Standort in Rostock nicht so groß. Dies mag auch dem finanziellen Gesichtspunkt geschuldet sein: Die Mandanten müssen es sich natürlich leisten können, neben Gerichtskosten und Anwaltskosten auch noch für die Kosten für einen Mediator aufzukommen. Außerdem kann ein Anwalt immer nur eine Sache für einen Mandanten machen: entweder die Mediation oder die anwaltliche Vertretung.
Mediation kommt in allen Rechtsgebieten vor. Das Paradebeispiel sind meist die familienrechtlichen Streitigkeiten. Aber auch in baurechtlichen Angelegenheiten können es sich die Beteiligten meist nicht leisten, auf eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zu warten. Sie sind aus ökonomischen Gründen darauf angewiesen, die Angelegenheit schnell in einem Mediationsverfahren zu klären, damit es mit dem Bau weitergehen kann.
Als die beiden Anwälte ihre Kanzlei eröffneten, hatten sie zunächst tatsächlich keinerlei Spezialisierung. Das bedeutete aber auch, dass die Anwälte so ziemlich jeden Fall annahmen, den ihnen die Mandanten präsentierten. Die Spezialisierung kam erst mit der Zeit – und auch die Erkenntnis, dass man sich nicht in allen Rechtsgebieten auskennen kann. So kam es, dass sich Mathias Drewelow auf Familienrecht spezialisierte. Ihm ist es sehr wichtig, sein Wissen und seine Erfahrungen weiterzugeben. Deswegen nimmt die Kanzlei auch regelmäßig Praktikanten und Referendaren auf, denen der 40-Jährige gerne von seinen Erfahrungen berichtet und denen er auch gerne behilflich ist bei ihrer Suche nach dem richtigen Themenbereich in der Juristerei.