Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Gebiet. Vor allem Arbeitnehmer verlieren sich häufig in der Vielzahl an Klauseln, die im Vertrag enthalten sind. Aber auch die Arbeitgeber stehen oft vor Schwierigkeiten, wenn es darum geht, fehlerfrei Arbeitsverträge zu formulieren und nach Vorschrift aufzusetzen. Auf beiden Seiten wird häufig ein Anwalt zurate gezogen, der auf das Gebiet des Arbeitsrechtes spezialisiert ist. Dieser versucht dann dafür zu sorgen, dass alle Parteien zufrieden sind, keine Gesetze verletzt wurden und niemandem geschadet wird. Auf diese Weise wird der Grundstein für eine reibungslose zukünftige Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelegt.
Mathias Renner ist 50 Jahre alt, verheiratet und hat drei Kinder. Nach seinem Abitur im Jahr 1988 studierte er zunächst chemische Verfahrenstechnik, worauf ein Jurastudium in Dresden folgte. Seine Referendarzeit absolvierte er am Landgericht Dresden und Verwaltungsgericht Chemnitz. Seit 1997 ist er Anwalt – nachdem er das 2. Juristische Staatsexamen abgeschlossen hat – und legte die Fachanwaltsausbildungen für Verkehrs- und Arbeitsrecht ab. Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er seit 2007 und Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011. Seine Anwaltskanzlei ist in einer Bürogemeinschaft mit einem Steuerbüro in Döbeln. Weitere Büros befinden sich in Dresden und Meißen. Er kooperiert mit diversen Fachanwälten, die unter anderem auf Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert sind.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist nicht nur ein spezialisierter Anwalt, er muss besondere Kenntnisse und Voraussetzung erfüllen für die Bezeichnung. So ist ein Lehrgang mit mindestens 120 Stunden mit Bezug auf Arbeitsrecht nötig und der Nachweis über die bestandene Prüfung. Außerdem werden mindestens 100 bearbeitete Fälle im Bereich Arbeitsrecht verlangt und die Verpflichtung, sich jährlich im Fachgebiet fortzubilden.
Häufigster Fehler bei Abschluss von Arbeitsverträgen ist die Verwendung unwirksamer Klauseln, zum Beispiel Klauseln mit zu kurzen Ausschlussfristen, Klauseln, die die Kündigungsfristen verkürzen oder Klauseln, die zu hohe Vertragsstrafen bei Fernbleiben oder Kündigung vorsehen. Auf jeden Fall sollte der Vertrag vor Abschluss anwaltlich geprüft werden, besser noch von einem Anwalt ausgestaltet werden. Denn, verstößt ein Teil des Vertrags gegen ein gesetzliches Verbot, so ist entweder die entsprechende Klausel oder das gesamte Arbeitsverhältnis als nicht wirksam anzusehen. Für jeden Arbeitsvertrag wichtige und zwingende gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel Bestimmungen im Arbeitsschutz, im Arbeitszeitgesetz, dem Schwerbehindertengesetz und die Diskriminierungsverbote aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Um im Arbeitsrecht ständig auf dem Laufenden zu sein, wird in einer Linie genauestens die Gesetzgebung und Gesetzesänderung verfolgt, dies mittlerweile fast ausschließlich online über diverse Portale, wie zum Beispiel www.gesetze-im-internet.de oder www.arbeitsrecht.de.
Wichtig ist es, gerade im Arbeitsrecht, die Rechtsprechung zu verfolgen – insbesondere die des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes (Bundesarbeitsgericht-BAG) und auch mittlerweile immer mehr die des europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dies erfolgt über Rechercheportale, hier hauptsächlich www.juris.de, aber auch über die Entscheidungsdatenbank des Bundesarbeitsgerichtes. Vor diesem Hintergrund ist das Gesetzbuch in unserer Kanzlei mittlerweile in aller erster Linie „Deko“ im Bücherregal. Auch in der gerichtlichen Vertretung spielt der Gesetzestext keine Rolle mehr, da auch hier die elektronische Akte und elektronische Medien benutzt werden.
Anfragen zum Arbeitsrecht erhalten wir sehr häufig, sowohl von Arbeitgebern, als auch von Arbeitnehmern. Darüber hinaus erhalten wir Anfragen zum Beispiel von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen. Wir beraten daher neben letzteren sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Auch Arbeitgeber werden beraten und vertreten. Gerade diese müssen im Arbeitsrecht eine Vielzahl von Vorgaben beachten. Dies gilt nicht nur im Umgang mit Arbeitnehmern, sondern gleichermaßen bei der Zusammenarbeit mit beispielsweise Betriebsräten. Ziel ist es, die Mandanten möglichst frühzeitig zu beraten und zu vertreten, denn nur so können Fehler vermieden werden. Genau darin liegt der Vorteil für den Mandanten.
Um als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig zu sein, werden umfangreiche Ausbildungen und laufende Weiterbildungen gefordert. Vor allem die Beschäftigung mit aktuellen Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen sind für einen Fachanwalt unerlässlich. Auf diese Weise verfügt Mathias Renner über genügend Expertise, um seine Klienten in jedem Bereich zu beraten, der im Bezug zum Arbeitsrecht steht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen mit den verschiedensten Anliegen zu ihm und er unterstützt dabei, dass man sich zwischen all den Klauseln und Vorschriften zurechtfindet.